Mietendeckel – und nun?
Wohnungsamt gibt Auskunft
Seit 23. Februar ist in Berlin der Mietendeckel in Kraft. Durch das Gesetz können die Mieten grundsätzlich fünf Jahre lang nicht erhöht werden.
Ausnahmen gibt es bei notwendigen Sanierungen oder Modernisierungen. Gleichzeitig wurden Mietobergrenzen festgelegt. Wer je nach Alter und Lage seiner Wohnung zu viel bezahlt, kann eine Rückerstattung geltend machen. Die Auskunftspflicht liegt dabei bei den Vermietern. Gültig ist das ganze Konstrukt für die meisten Wohnungen im Bestand, aber nicht für Neubauten, die seit 2014 errichtet wurden.
Für die Umsetzung verantwortlich sind vor allem die Bezirke. Was bedeutet das für Friedrichshain-Kreuzberg? Das wollte die Bezirksverordnete Claudia Schulte (Bündnis90/Grüne) in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 26. Februar vom zuständigen Stadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) wissen.
Alles, was mit dem Mietendeckel zusammenhänge, liege in der Verantwortung des Wohnungsamtes, speziell bei der Abteilung Zweckentfremdung, erklärte der. Für diese Aufgabe gebe es auch einen personellen Zuwachs von vier Stellen, sagte Mildner-Spindler auf eine spätere Nachfrage. Sie seien inzwischen ausgeschrieben, Arbeitsbeginn soll am 1. Mai sein. Überprüft werde im Bezirk allgemein das Einhalten der Vorschriften, etwa als Unterstützung, wenn Vermieter die Auskunftspflicht nicht erfüllen.
Informationen könnten Mieter im Wohnungsamt einholen, ebenso wie bei den Beratungsstellen für Wohnungsnehmer, außerdem in Form von gedrucktem Material, das in allen Bürgerämtern erhältlich sei. Dazu gebe es die Möglichkeit, ein Anliegen online zu übermitteln und zwar über mietendeckel@ba-fk.berlin.de. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat eine Website zum Thema eingerichtet, abzurufen unter www.mietendeckel.berlin.de.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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