"Zu großes Haus in viel zu kleinem Hof"
Widerstand gegen Neubauprojekt in der Waldeyerstraße

Der Hinterhof mit Kastanie und Buddelkasten.  | Foto:  Ulrike Kiefert
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  • Der Hinterhof mit Kastanie und Buddelkasten.
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In der Waldeyerstraße stößt ein Bauprojekt auf Widerstand. In einem Hinterhof soll ein Wohnhaus entstehen. Anwohner protestieren.

Sonderlich groß ist der Innenhof nicht. Etwa 200 Quadratmeter, schätzen die Anwohner. Mittig steht eine hohe Kastanie, daneben ein Buddelkasten und Mülltonnen. Keine Idylle, aber für die Mieter ist es eine der wenigen Freiflächen. Und die droht zu verschwinden. „Der Eigentümer will ein viel zu großes Haus in den viel zu kleinen Hinterhof setzen“, berichten die Anwohner. Im Innenhof Waldeyerstraße 1 und Frankfurter Allee 89 soll ein Fünfstöcker mit Eigentumswohnungen entstehen.

Der Neubau sei viel zu massiv für den engen Hinterhof, kritisieren Carmen Constabel, Irene Bähr und ein weiterer Anwohner.  | Foto: Ulrike Kiefert
  • Der Neubau sei viel zu massiv für den engen Hinterhof, kritisieren Carmen Constabel, Irene Bähr und ein weiterer Anwohner.
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Die aus ihrer Sicht viel zu massive Bebauung wollen die Anwohner nicht. Sie haben deshalb Unterschriften gesammelt und gemeinsam mit den ebenfalls betroffenen Mietern der Waldeyerstraße 1A und 2 einen Protestbrief an Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) geschrieben. „Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass die Kastanie gefällt wird“, sagt Rosa Sliwinski. „Sie ist das einzige Lebendige in diesem sonst so kargen Innenhof.“ Laut den Anwohner steht der Baum seit über 50 Jahren hier, ist gesund, trägt jedes Jahr viele Kastanien, spendet Schatten und beherbergt ein ganzes Ökosystem aus Fledermäusen, Blaumeisten und Insekten.

"Komplett eingemauert"

Wie die Mieter vom Eigentümer erfahren haben, soll der Neubau an das Gebäude Waldeyerstraße 2 herangebaut wird. „Dort liegen aber Wohnungen, die einzelne Fenster raus zum Hof haben. Die würden komplett eingemauert werden“, befürchtet einer der Mitinitiatoren des Protestbriefs, der namentlich aber nicht genannt werden will. Eine Drei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss würde ihre Fenster von Küche, Wohn- und Schlafzimmer komplett verlieren. „Ich wohne hier seit 1980“, sagt Mieter Heiko. „Wenn das Bauprojekt umgesetzt wird, ist meine Wohnung unbewohnbar.“ Auch Carmen Constabel hat mit dem Bauprojekt ein Problem. Sie betreibt in der Waldeyerstraße 1A ein Kosmetikstudio. „Wenn hier gebaut wird, habe ich den Baulärm direkt vor der Nase.“ Die Kosmetikerin befürchtet, dass ihre Kunden dann nicht mehr kommen. „Wir haben nichts gegen Wohnungsneubau“, sagt Mieterin Irene Bähr. „Aber es fehlt an bezahlbaren Wohnungen, nicht an teuren Eigentumswohnungen.“

Blick aus einem Fenster auf den Innenhof mit skizzierter Neubaufläche.   | Foto: privat
  • Blick aus einem Fenster auf den Innenhof mit skizzierter Neubaufläche.
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Laut Bezirksamt wurde der Bauvorbescheid Ende September 2021 positiv beschieden. Da vom Grundstückseigentümer bisher kein Bauantrag vorliege, sei der Neubau aber noch nicht genehmigt. Er halte jedoch die Abstandsflächen ein, und würde auch die Bestandswohnungen nicht verschatten, da er im nördlichen Grundstücksbereich entstehe. Ob die Kastanie gefällt wird, ist noch unklar. Laut Baumgutachten soll sie aber Schäden aufweisen. „Eine Prüfung des Sachverhaltes durch das Umwelt- und Naturschutzamt steht noch aus“, heißt es vom Bezirksamt.

Spielplatz geplant

Dass im Erdgeschoss des angrenzenden Seitenflügels wegen des Neubaus vier Fenster geschlossen werden, bestätigt das Amt. Es handele sich hier aber nicht um eine Wohnung, sondern um eine Gewerbeeinheit, die dann wieder Fenster „zum eigenen Wohnhof“ erhalte. Ebenfalls wiederhergestellt würden „die ursprünglichen und gegenwärtig zugemauerten Fensteröffnungen“. Außerdem werde auf dem Grundstück der Baugruppe ein Kinderspielplatz angelegt.

Nach Angaben des Bezirksamts stammen alle diese Informationen aus dem Vorbescheidsantrag von 2021. „Gegebenenfalls andere Absichten des Eigentümers sind dem Stadtentwicklungsamt nicht bekannt“, lässt Baustadtrat Schmidt wissen. Grundstückseigentümer hätten im Rahmen des geltenden Baurechts einen Genehmigungsanspruch für Bauvorhaben, der auch einklagbar sei. „Insofern hat das Bezirksamt keine freie Entscheidungsmöglichkeit, so lange ein Eigentümer sein privates Grundstück im Rahmen der gegebenen Gesetze bebauen möchte, ist ihm dazu eine Genehmigung zu erteilen.“ Die Anwohner wollen ihren Protest gegen trotzdem nicht aufgeben. Denn immerhin ginge damit mindestens ein Drittel ihres Hinterhofs verloren.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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