Der Kreuzberger Rentenexperte Karsten Pötzsch zur Rente mit 63

Rentenfachmann Karsten Pötzsch. | Foto: privat
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Friedrichshain-Kreuzberg. Seit 1. Juli ist die Rente mit 63 in Kraft. Wer profitiert davon und was müssen diese Menschen beachten? Darüber sprach Berliner-Woche-Reporter Thomas Frey mit dem Kreuzberger Rentenexperten Karsten Pötzsch.

Für wen gilt die Rente mit 63?

Karsten Pötzsch: Für alle Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung haben. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit sind berücksichtigt, allerdings nur, wenn der Betreffende Arbeitslosengeld bezogen hat. Für zeitweise Empfänger von Arbeitslosenhilfe oder heute Hartz IV gilt das nicht.

Das heißt, jeder, dessen Berufsleben mit 17 oder 18 Jahren begann und der 63 wird, hat Anspruch darauf.

Karsten Pötzsch: Im Prinzip ja. Allerdings empfiehlt es sich nicht für jeden, diese Möglichkeit zu nutzen. Wer nur mit einer geringen Rente rechnen kann, sollte sich überlegen, ob er nicht noch zwei Jahre weiterarbeitet, wenn er dazu in der Lage ist. Und nicht zu vergessen: Die Rente mit 63 ist zwar abschlagsfrei, aber natürlich erhöht sich das Altersruhegeld, wenn der Betreffende bis 65 weitermacht und damit länger in die Rentenkasse einzahlt. Im Durchschnitt um 50 Euro netto im Monat.

Wie verhält es sich mit Menschen, die in ihrem Berufsleben teilweise selbstständig, teilweise angestellt waren?

Karsten Pötzsch: Wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge und auch freiwillige Beiträge als Selbstständige bezahlt haben und gleichzeitig auch auf 45 Jahre kommen, gilt die Regelung auch für sie.

Jemand begann mit 17 eine Lehre und arbeitete im Beruf, studierte aber zwischendurch ...

Karsten Pötzsch: Da ist die Frage, in welcher Form das Studium absolviert wurde. Wer beispielsweise in Abendkursen seinen Ingenieur gemacht hat, gleichzeitig aber weiter bei seiner Firma beschäftigt war, bekommt das als ununterbrochene Arbeitstätigkeit gewertet. Anders ist es, wenn jemand für einige Jahre aus dem Job ausgestiegen ist und eine Hochschule besucht hat.

Abgesehen von solchen Fällen können Beschäftigte mit 45 Jahren im Beruf am Tag nach ihrem 63. Geburtstag ihr Arbeitsleben beenden?

Karsten Pötzsch: Nicht unbedingt. Wer lange in einem Betrieb war, hat normalerweise auch lange Kündigungsfristen. Die gelten natürlich für beide Seiten. Einfach ohne größere Ansage aufzuhören, geht nicht ohne weiteres. Schon weil es sich bei der Rente mit 63 um keine Regelaltersrente, sondern um eine vorgezogene Rente handelt. Viele Beschäftigungen enden nämlich erst automatisch, wenn man eine Regelaltersrente beziehen kann. Der Blick in den Arbeitsvertrag gibt darüber Aufschluss.

Viele Arbeitgeber beklagen, dass ihnen durch die Neuregelung Fachkräfte abhanden kommen.

Karsten Pötzsch: Das Gesetz sieht auch den Bezug von Teilrenten vor. Der Arbeitnehmer kann seine Beschäftigung reduzieren und erhält einen Teil seiner Rente. So soll ein abrupter Ausstieg vermieden werden. Aber es liegt am Beschäftigten und am Arbeitgeber, ob sie sich darauf einlassen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich Anspruch auf die Rente mit 63 habe?

Karsten Pötzsch: Es muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden. Berechtigte sollten sich auf jeden Fall vorher ausrechnen lassen, wie hoch ihre Rente wird. Auch wie es zum Beispiel mit Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen oder einer eventuellen Betriebsrente aussieht.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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