CDU will Verhalten der Bürgermeisterin im Religionsstreit missbilligen
Dabei geht es um Aussagen der Bürgermeisterin vom Herbst 2013 während der Debatte um ein Verbot religiöser Feste im Bezirk. Entgegen anderslautender Berichterstattung habe das Bezirksamt nicht entschieden, Veranstaltungen mit religiösem Hintergrund auf öffentlichen Flächen zu untersagen, erklärte Monika Herrmann damals.
Husein bezweifelte das, nachdem zuvor eine Veranstaltung zum Ende des Ramadans auf dem Mehringplatz nur als Sommerfest eine Erlaubnis bekommen hatte und der Weihnachtsmarkt an gleicher Stelle in Wintermarkt umgetauft werden musste.
Fündig wurde er jetzt in einem Prokoll vom 10. Juli 2007, aus dem hervorgeht, dass das Bezirksamt "grundsätzlich keine Genehmigungen für Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften zur Selbstdarstellung im öffentlichen Raum erteilt werden." Damit habe Frau Herrmann, die 2007 bereits Stadträtin war, die Unwahrheit gesagt, meint Timur Husein.
Das Protokoll bekam der CDU-Verordnete erst nach dem Einlegen von Rechtsmitteln zu Gesicht. Nach dem Statement der Bürgermeisterin vor einem Jahr beantragte er Akteineinsicht, die ihm aber vom Bezirksamt verwehrt wurde. Darauf klagte der Jurist vor dem Verwaltungsgericht, die mündliche Verhandlung war für Mitte September angesetzt. Zwei Tage vor dem Termin faxte ihm das Rechtsamt das Protokoll zu und erklärte, dass es auch seine Anwaltskosten übernehmen werde.
Die Bürgermeisterin habe auf juristischem Weg versucht, die Wahrheit zu verbergen und sei mit der Wahrheit erst herausgerückt, als eine drohende Niederlage vor Gericht zu erwarten war, sagt Timur Husein. Mit der Missbilligung solle sie aufgefordert werden, künftig das Recht auf Akteneinsicht zu achten und keine falschen Erklärungen abzugeben.
Nachdem alle Fraktionen zunächst der Dringlichkeit des Antrags zustimmten, konnte zur Sache selbst später nicht mehr gesprochen werden. Das wurde durch das vorzeige Ende der Tagung verhindert.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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