Home-Sharing geht weiter: Klarstellung zur Zweckentfremdung
Friedrichshain-Kreuzberg. Am 1. Mai endete in Berlin die zweijährige Übergangsfrist für angemeldete Ferienwohnungen.
Sie müssen spätestens jetzt aufgegeben werden. Zumindest in Friedrichshain-Kreuzberg, wo der zuständige Stadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) noch einmal bekräftigte, dass es hier keine Ausnahmegenehmigungen geben soll.
Anders verhalte es sich mit dem sogenannten Home-Sharing, der zeitweisen Vermietung einer Wohnung im privaten Rahmen oder das Aufnehmen eines Mitbewohners. Bei letzterem gelte allerdings die Voraussetzung, dass dem Untermieter weniger als 50 Prozent der Wohnung zugestanden werden.
Vergibt jemand seine Bleibe an jemand anderen, etwa weil der Nutzer eine längere Reise antritt, so ist das ebenfalls weiter möglich, allerdings nur ein Mal im Jahr. Innerhalb dieser Frist aber zeitlich unbegrenzt.
Mildner-Spindler machte diese Aussagen im Rahmen einer Einwohneranfrage des FDP-Kreisvorsitzenden Richard Siebenhaar in der BVV am 27. April. Siebenhaar wollte auch wissen, wie diese Ausnahmen zu der grundsätzlichen Genehmigungsverweigerung im Bezirk passen. Das eine hätte mit dem anderen nichts zu tun, erklärte der Stadtrat. Denn Wohnungsvergaben, die unter das Home-Sharing fallen, müssten gar nicht beantragt werden. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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