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Kredite für Unternehmen die unter Corona leiden

Die Corona-Pandemie hat Deutschland mit voller Härte erwischt. Nicht nur die zahlreichen infizierten Menschen in der Bundesrepublik Deutschland schockieren. Die vielen Existenzängste, die derzeit eine Vielzahl an Unternehmen durchleben sind ebenfalls nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Kredite für Unternehmen in der Corona-Krise

Keine Frage, die gesundheitlichen Folgen, die der Virus aus China in unser Land gebracht hat, sind schrecklich. Damit viele Leben in Deutschland geschützt werden können, musste die Bundesregierung zu sehr strengen Maßnahmen greifen. Ausgangsbeschränkungen wurden über das gesamte Land verhängt.

Geschäfte und Unternehmen mussten ihre Dienstleistungen und Produktionen weitgehend einstellen. Das hat natürlich zur Folge, dass diese Betriebe und Unternehmen enorme finanzielle Einbußen erleben. Damit ein Aus dieser Firmen und Betriebe verhindert werden kann, hat die Bundesregierung rasche Hilfe in Form von Krediten, Zuschüssen und vielen weiteren Finanzspritzen zugesichert.

In Deutschland leiden nahezu alle Betriebe an den Folgen der Corona-Pandemie. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in den letzten Wochen sehr viel zu tun. Das Bundeskabinett hat sich in letzter Zeit verstärkt um Hilfsprogramme für Unternehmen und Freiberuflern bemüht.

Welche Hilfsmaßnahmen wurden in Deutschland entwickelt?

Wenn Unternehmen ihre Dienstleistungen nicht anbieten können oder Betriebe ihre Produkte nicht verkaufen können, können diese natürlich keine Einnahmen erzielen. Vorhandene Kredite müssen bedient werden, Mitarbeiter müssen entlohnt werden und natürlich müssen Mieten für Lagerhallen, Gas, Wasser und Strom weiterhin bezahlt werden. Schwierige Wochen liegen hinter vielen Unternehmen in Deutschland. Damit sich die schlaflosen Nächte der Firmenchefs oder der Freiberufler künftig in Grenzen halten, hat die Bundesregierung eine unbürokratische Hilfestellung versprochen. Auf dem Finanzblog Zins Helden wurde bereits ausführlich darüber berichtet. 

In den Medien dreht sich vieles derzeit ausschließlich um die Corona-Pandemie, welche auch Deutschland nicht verschont hat. Täglich werden die Zahlen der Neuinfektionen bekannt gegeben. Viele Menschen in unserem Land interessieren sich aber auch für die wirtschaftlichen Folgen und welche Soforthilfen in Anspruch genommen werden können?

Fest steht, dass die Bundesregierung allen Unternehmen, Freiberuflern aber auch den Privatpersonen finanzielle Hilfe zugesichert hat. Betriebe erhalten, je nach Größe, bis zu 15.000 Euro Soforthilfe, in Form einer Einmalzahlung. Diese Zahlungen müssen Unternehmer nicht zurückbezahlen.

Gesetzesbeschlüsse aufgrund der Corona-Krise in Deutschland:
• Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeiter erhalten eine Finanzspritze von bis zu 9.000 Euro
• Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeiter können eine Finanzspritze von bis zu 15.000 Euro erhalten
• Für Kreditzahlungen kann ein Aufschub von bis zu drei Monaten beantragt werden
• Steuerzahlungen können ebenfalls um ein Jahr verschoben werden – Antrag hierfür ist zwingend notwendig

Je nach Unternehmen und deren Größe treten in Deutschland andere Gesetzesbeschlüsse in Kraft. Zudem wurde seitens der Bundesregierung beschlossen, dass der Staat die Haftung von Krediten übernimmt. Berliner Unternehmen können sich hier informieren: Link zur IBB

Das gilt natürlich nur dann, wenn die Darlehen aufgrund der Corona-Krise aufgenommen wurden. Die Banken sind dazu verpflichtet, einen Nachweis von Zahlungsausfällen und der Notwendigkeit von einem Kredit zu überprüfen. 

Aufschub bis zum 30. Juni 2020

Wie nun gesetzlich verankert wurde, können Zahlungsaufschübe bis zum 30. Juni 2020 beantragt werden. Danach müssen die Verbraucher wieder wie gewohnt und üblich die vereinbarten Zahlungen leisten. Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis zu diesem Tag nicht deutlich verbessern, kann ein weiterer Aufschub beantragt werden.

Die Corona-Soforthilfe wurde bereits von vielen Unternehmen beantragt. Derzeit halten sich die Hausbanken mit der Vergabe oder mit der Zusage von Krediten aufgrund der Krise noch deutlich zurück. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich hierbei um Startschwierigkeiten, welche in den kommenden Tagen behoben werden.

Die Kreditvergabe wird also künftig bei Betroffenen Personen, welche die Corona-Krise getroffen hat, um ein Vielfaches vereinfacht werden. Nachweise für Zahlungsausfälle und wirtschaftlichen Einbußen müssen selbstverständlich bei den Kreditinstituten vorgelegt werden.

Fazit

Zusammengefasst ist zu sagen, dass der Staat derzeit mit aller Macht versucht, diverse Unternehmen aber auch Privatpersonen vor Existenzängsten zu schützen. Ein erster und guter Schritt wurde mit Sicherheit mit den verschiedenen Hilfspakten der Bundesregierung eingeleitet.

Die Vergabe von Krediten wird künftig rasch und ohne viel Papierkram möglich sein. Mit solchen Krediten soll gewährleistet werden, dass niemand aufgrund der Corona-Krise finanzielle Sorgen haben soll.

Autor:

Zins Helden aus Friedrichshain

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