Erfolgloser Rückholversuch
Gericht untersagt Übergabe des SEZ an das Land Berlin

Das Land Berlin wollte das SEZ wieder in seinen Besitz bringen. | Foto: Thomas Frey
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Im schon Jahre währenden Streit um das ehemalige Sport- und Erholungszentrum (SEZ) an der Landsberger Allee gibt es jetzt eine Entscheidung. Sie fiel zu Ungunsten des Landes Berlin aus.

Laut einem Urteil des Landgerichts muss der Betreiber Rainer Löhnitz die Immobilie samt Grundstück nicht an die öffentliche Hand zurückgeben. Das wollte der Senat, namentlich die Finanzverwaltung unter Matthias Kollatz (SPD), erreichen. Gegen den Spruch kann noch durch eine Berufung beim Kammergericht vorgegangen werden.

Zum Hintergrund: Das SEZ, 1981 als Vorzeige-Sporttempel der DDR eröffnet, war 2003 für den symbolischen Preis von einem Euro an Löhnitz verkauft worden. Der werde in den kommenden Jahren die ursprünglichen Angebote nach und nach reaktivieren, wurde damals kommuniziert. Vor allem bis spätestens 2008 das Hallenbad wieder eröffnen.

Das ist ebenso wenig passiert, wie vieles andere. Große Teile des Gebäudekomplexes machen einen eher verwahrlosten Eindruck. Auf diese nicht eingehaltenen Zusagen stützte sich auch das juristische Vorgehen des Senats.

Dass er damit trotzdem vor Gericht nicht durchkam, lag nicht zuletzt am ausgehandelten Vertrag. Statt explizit von einer Wiederinbetriebnahme des Hallenbades ist dort nur von "Wasserflächen" die Rede, die der Eigentümer schaffen müsse. Dem kam er in Form von einigen kleinen Bassins nach.

Schuld an dem Debakel trage deshalb die damalige Regierungskoalition aus SPD und Linken, wetterte nach dem Urteilsspruch der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner. "Herr Wansner hat leider recht", räumte ein sozialdemokratischer Insider ein. Die Abmachung von 2003 sei schlecht verhandelt worden. Es sei dem damals notorisch klammen Land Berlin vor allem darum gegangen, den Kostenverursacher SEZ loszuwerden.

Dass Löhnitz aber offenbar nie die Absicht hatte, dort im großen Stil zu investieren und das alte Sport- und Erholungszentrum wiederaufleben zu lassen, befand auch das Gericht. Deshalb wurde er zum Zahlen eines Ablösebetrags von knapp einer Million Euro an die Landeskasse vergattert. Die Summe klingt hoch, ist für ihn aber wahrscheinlich zu verschmerzen, denn das Gelände ist weitaus mehr wert. Es wird auf einen in jedem Fall zweistelligen Millionenbetrag taxiert.

Der Eigentümer könnte es also an einen Investor verkaufen und würde noch einigen Reibach machen. Ein Hindernis ist dabei allerdings eine Veränderungssperre, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Areal auferlegt hat. Sie verfolgt dort gleichzeitig eigene Pläne. Auf dem Grundstück sollen bis zu 500 Wohnungen entstehen. Auch soziale Infrastruktur wie eine Schule. Sport- und Freizeitangebote sind ebenfalls vorgesehen. Allerdings nicht im bisherigen SEZ. Das soll abgerissen werden. Auch diese Vorhaben waren ein Grund für die versuchte Rückholaktion. Sie umzusetzen wird jetzt schwieriger und wahrscheinlich auch teurer.

Für den weiteren Fortgang sind mehrere Szenarien möglich. Zunächst natürlich der Weg der Berufung. Was aber dauert, das gleiche Ergebnis wie jetzt bringen kann und damit die Neubauprojekte weiter in die Länge zieht. Es könnte auch zu Verhandlungen mit Löhnitz oder einem vielleicht dann anderen Eigentümer mit dem Ziel eines Rückkaufs kommen. Der würde aber dann auf jeden Fall mehr als den einstigen Euro kosten.

Abgesehen davon, ob das klappt und bei aller Notwendigkeit, weitere Flächen gerade auch für preisgünstigen Wohnungsbau auszuweisen. Es ist auch nicht ganz einfach darzustellen, warum das Land Berlin einst ein Filetgrundstück verscherbelt hat und es jetzt für viel Geld wieder in seinen Besitz bringen muss.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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