Geflügel in den Stall
Friedrichshain-Kreuzberg. Wegen der in einem Bundesland sowie in mehreren EU-Staaten aufgetretenen Geflügelpest hat die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg eine sogenannte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für den Bezirk erlassen. Sie besagt unter anderem, dass alle Eigentümer von Geflügel die Tiere in einen Stall bringen müssen. Auch für die Unterkunft gelten mehrere Vorgaben. Sie muss zum Beispiel gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein, am Eingang sind Wannen oder Matten zur Schuhdesinfektion vorgeschrieben. Halter, die ihren Bestand bisher noch nicht gemeldet haben, werden aufgefordert, das unverzüglich nachzuholen. Verboten ist ihnen außerdem derzeit ein Zukauf von Geflügel. Diese und weitere Anordnungen können auf der Website: http://asurl.de/135o nachgelesen werden. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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