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Was ist was im Pflichtteilsrecht?

Der Pflichtteilsanspruch stellt grundsätzlich die Minimalbeteiligung eines Pflichtteilsberechtigten dar. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch in Geld. Neben den eigentlichen Pflichtteilsansprüchen sind jedoch noch Pflichtteilsrestansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu unterscheiden. Die ersteren Ansprüche entstehen, wenn einem Pflichtteilsberechtigten testamentarisch etwas zugewandt ist und der zugewandte Wert unterhalb des Pflichtteilsanspruchs liegt. Werden beispielsweise vermächtnisweise 5.000 Euro zugewandt und ergibt sich, dass der Pflichtteilsanspruch 10.000 Euro hoch ist, so ergibt sich ein Pflichtteilsrestanspruch in Höhe von weiteren 5.000 Euro.

Von erheblicher Bedeutung sind jedoch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese entstehen, wenn lebzeitige Übertragungen vorgenommen werden, die den späteren Pflichtteilsberechtigten beeinträchtigen. Lebzeitige Übertragungen werden häufig vorgenommen, um Pflichtteilsansprüche zu minimieren. Hier gibt es auch eine ganze Reihe trickreicher Gestaltungsmöglichkeiten. Allen drei Gruppen ist jedoch gemeinsam, dass jeweils Auskünfte bestehen, hinsichtlich Art und Umfang des Nachlasses oder der vorgenommenen schenkweisen Übertragungen.

Rechtsanwalt Thorsten Schlichting, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Kanzlei Wiese & Schlichting, Am Rosenanger 32, 13465 Berlin.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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