Auflagen beim Yoga-Fest nicht eingehalten: Wiederholung erscheint unmöglich
Kladow. Betroffen zeigt sich die Fraktion der Grün-Alternativen Liste (GAL) in der Bezirksverordnetenversammlung über das Verhalten von Besuchern des „11. Berliner Yogafestivals“ vom 9. bis 12. Juli im Kulturpark Kladow.
„Fahrzeuge parkten auf unbefestigten Flächen mitten im Landschafts- und Wasserschutzgebiet, auf dem gesamten Gelände wurde gezeltet und am geschützten Havelufer gebadet“, bemängelt die GAL-Fraktion. Ihre Schlussfolgerung: Ein Festival in dieser Größenordnung darf im Gutspark Neukladow nicht mehr genehmigt werden.
Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU) hat ähnliche Beschwerden auch von Anwohnern aus der näheren Umgebung des Gutsparks erhalten. Und er bestätigt, dass „neben dem genehmigten Zeltplatz ein weiterer Teil des Gutsparks zum Campen und Zelten benutzt wurde“. Auch Außerhalb des Gutsparks hätten Besucher illegal gezeltet. Zudem seien trotz Verbots Fahrzeuge auf das Gelände des Gutsparks gefahren.
„Wir werden nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Veranstalter einleiten“, kündigt Röding als Konsequenz an. Zudem halte er es für sehr fraglich, ob nochmals eine Genehmigung für ein Yoga-Festival auf dem Gelände erteilt werden könne. „Ein weiteres Fest dieser Größenordnung wird eh nicht möglich sein, da bald die Arbeiten zum Umbau des Gutsparks beginnen werden", ist sich Röding sicher.
Auch der Veranstalter hatte in seiner Ankündigung zum Yoga-Fest bereits mitgeteilt, dass es in diesem Jahr „das letzte Fest dieser Art im Gutspark Neukladow“ sein werde. Ud
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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