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Auswirkung von Abfindungen

Susanne Quentin

Leider kommen immer mehr Menschen in die Situation, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber vorzeitig aufgelöst wird. Als Entschädigung gibt es dann oft eine Abfindung des alten Arbeitgebers. Durch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kann eine Beratung vor Auszahlung der Abfindung oft viel Geld sparen, so Susanne Quentin, Beratungsstellenleiterin des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen begünstigt besteuert:

- Auflösung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber;

- Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr;

- Es dürfen danach keine Zahlungen an den Arbeitnehmer mehr erfolgen;

-Die Zahlung muss eindeutig für den Verlust des Arbeitsplatzes und den daraus verbundenen Einnahmenverlust erfolgen;

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die komplizierte Berechnung der Abfindung. Bei der sogenannten Fünftel- Regelung wird ein Fünftel der Abfindung zum sonstigen zu versteuernden Einkommen des Jahres hinzugerechnet. Die Steuer auf den Abfindungsbetrag (= Differenz zur Steuer, die sich ohne Berücksichtigung der Abfindung ergeben würde) wird dann wieder mit fünf multipliziert.

Die Abfindung wird somit komplett im Jahr der Auszahlung steuerlich berücksichtigt. Ohne die ermäßigte Besteuerung würde die Abfindung oft zu einer Besteuerung mit dem Höchststeuersatz führen.

Da die Abfindung zusammen mit dem sonstigen Einkommen des Jahres versteuert wird, ist eine kompetente Beratung dringend zu empfehlen. Es ist zu prüfen, welche Einnahmen im Auszahlungsjahr anfallen, da z. B. Arbeitslosengeld und Krankengeld anders berücksichtigt werden, als andere Einkünfte. Oft ist eine Verschiebung der Abfindungszahlung in das Folgejahr deutlich günstiger. Bei Eheleuten ist zu prüfen, ob eine getrennte Abgabe der Steuererklärung günstiger ist. Außerdem geht es auch um die zukünftige Wahl der Steuerklassen (z. B. wenn im Anschluss Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen werden.

Fazit: Die Regelungen zeigen, dass viele Steuerpflichtige auch zukünftig auf kompetente steuerliche Beratung von Experten angewiesen sein werden, wenn alle steuerlichen Vorteile gesichert werden sollen. Wer Hilfe bei der Steuererklärung benötigt, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Dieser erstellt kostengünstig die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Ebenfalls beraten sie Mitglieder bei Einkünften aus Vermietung, Spekulationsgeschäften und bei Kapitalerträgen, jedoch dürfen die Einnahmen hieraus insgesamt 13 000 Euro bzw. bei Ehegatten 26 000 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Die Autorin Susanne Quentin leitet seit über 15 Jahren die Beratungsstelle des AKTUELL Lohnsteuerhilfevereins, Straße 367 Nr. 23, 13503 Berlin. Informationen unter www.quentin.aktuell-verein.de! Termine (Mo-Do + Sa) nach Vereinbarung! 436 19 02.
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Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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