Amtstierärztin ordnet an: Hühner, Enten und Gänse müssen drin bleiben
Seit dem 27. November gilt für Geflügel im Bezirk die Stallpflicht. So schreibt es eine Allgemeinverfügung der Amtstierärztin vom gleichen Tag vor. Damit gilt die Stallpflicht für einen 500 Meter breiten Streifen um Müggelsee, Zeuthener See, Krossinsee, Seddinsee, Große Krampe, Langen See sowie entlang von Dahme, Spree und Müggelspree. Vorgeschrieben wird die Unterbringung in Ställen oder unter einer Überdachung, die auch seitlich gegen das Eindringen fremder Vögel gesichert sein muss.
21 Halter betroffen
Damit soll das Übertragen der Geflügelpest durch Wildvögel auf die Haustierbestände verhindert werden. Als Geflügel gelten laut bezirklichem Veterinäramt Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. In Treptow-Köpenick sind derzeit 111 Geflügelhalter registriert, von der Verordnung zur Stallpflicht betroffen sind insgesamt 21 Halter, weil ihre Tierbestände sich in den Uferstreifen der genannten Gewässer befinden.
"Wir als Taubenzüchter fallen zum Glück nicht unter die Verordnung. Deshalb können wir auch Anfang Januar unsere geplante Rassetaubenausstellung in Oberschöneweide durchführen. Ich befürchte aber, dass bei Auftreten einer Infektion in unserem Bezirk auch Taubenausstellungen abgesagt werden müssten", sagt Hans-Jürgen Hanso, Vorsitzender des Taubenzüchtervereins Falke 05. Die Geflügelpest wurde erstmals 1878 in Italien festgestellt. Sie kann alle Vogelarten befallen. Als natürliches Reservoir gelten wild lebende Enten und andere Wasservögel, die in der Regel nicht schwer erkranken, denn das Virus hat sich ihnen angepasst. Es benötigt sie als Wirt für die Vermehrung. Von diesen Wildtieren erfolgt die Übertragung dann auf Haustiere wie Hühner und Puten.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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