Vögel dürfen aus dem Stall
Treptow-Köpenick. Am 8. April wurde die flächendeckende Aufstallungsverordnung für Berlin aufgehoben. Seit 8. März war kein Fall von Geflügelpest mehr nachgewiesen worden. In wassernahen Risikogebieten muss aber weiterhin mit infizierten Wasservögeln gerechnet werden. Deshalb gilt die Aufhebung der Stallpflicht nicht in 500 Meter breiten Streifen um Müggelsee, Zeuthener See, Krossinsee, Seddinsee, Große Krampe, Langer See, Dahme und Spree. Hier muss das Geflügel weiterhin drin gehalten werden. Nähere Auskünfte beim Ordnungsamt unter 902 97 46 29.RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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