Fahrbereitschaft darf wieder Kunst zeigen
Bezirksamt und Eigentümer unterzeichnen gemeinsame Willenserklärung
In der Fahrbereitschaft können wieder zeitlich begrenzte Ausstellungen gezeigt werden und kulturelle Veranstaltungen stattfinden.
Damit das möglich ist, unterzeichneten Eigentümer Axel Haubrok, Bürgermeister Michale Grunst (Die Linke) und Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsstadtrat Kevin Hönicke (SPD) einen „Letter of Intent“ (LoI). In dieser Willenserklärung bestätigt das Bezirksamt dem Kunstsammler, dass er jetzt wieder das tun darf, was ihm vor zwei Jahren vom Bezirksamt untersagt wurde.
Auf dem Gelände an der Herzbergstraße 40-43 war zu DDR-Zeiten die SED-Fahrbereitschaft untergebracht. Hier standen die Karossen, mit denen die DDR-Politprominenz durch die Republik kutschiert wurde. Nach der Wende wurde die Immobilie privatisiert. Es siedelten sich Gewerbebetriebe an, die fast alle mit Autos zu tun haben.
Als Axel Haubrok und seine Frau Barbara erstmals dort waren, verliebten sie sich sofort in die Immobilie mit ihrem morbiden Charme. In der Kantine, in der die LoI-Unterzeichnung stattfand, stehen zum Beispiel Sprelacart-Möbel, Sitzgarnituren und Lampen, die aus einem DDR-Museum ausgeliehen scheinen.
Vor acht Jahren hatten die Haubroks Gelegenheit, die Fahrbereitschaft vom früheren Eigentümer zu erwerben. Auf dem etwa 18 000 Quadratmeter großen Grundstück gibt es seitdem nicht nur Gewerbe rund um Fahrzeuge. Leerstehende Räume wurden auch an Künstler vermietet. 25 Ateliers entstanden. Und so ist es nicht verwunderlich, dass das Ehepaar Haubrok auf die Idee kam, auch Ausstellungen zu zeigen und Veranstaltungen zu organisieren. Als Teil der Berliner Kunstsammler-Community nahmen sie zum Beispiel auch an der Berliner Art Week, dem Gallery Weekend oder der Langen Nacht der Bilder teil. Umso überraschender war für die Haubroks, als im April 2018 eine E-Mail aus dem Stadtplanungsamt kam, mit der Kunstausstellungen und Veranstaltungen auf dem Gelände untersagt wurden. Die Immobilie befinde sich in einem Gewerbegebiet und in diesem Ausstellungen zu zeigen oder Veranstaltungen durchzuführen, entspreche nicht der Berliner Bauordnung. Es gebe auch gar keine Genehmigung dafür.
Alle Proteste Axel Haubroks blieben erfolglos. Bei der seinerzeit zuständigen Stadträtin Birgit Monteiro (SPD) kam er nicht weiter. Auch der Einsatz von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) führte nicht zum Einlenken der Verwaltung. Dem Kunstmäzen wurde sogar eine halbe Million Euro Bußgeld angedroht, sollte er doch Ausstellungen zeigen.
Dass sich der Wind nun gedreht hat, liegt unter anderem daran, dass es inzwischen einen Runden Tisch Herzbergstraße gibt. Dort wurde auch darüber beraten, wie mit den Ansiedlungen umzugehen ist, die eigentlich nicht in das Gewerbegebiet gehören. Inzwischen besteht offenbar Konsens darüber, dass es auf einem Streifen entlang der Herzbergstraße eine verträgliche Mischung geben darf, in der auch Produktion und Präsentation von Kunst möglich ist. Das träfe auf die Fahrbereitschaft zu, auf deren Gelände 85 Prozent Gewerbetreibende und 15 Prozent Künstler sind.
Eine Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße liegt bereits vor, berichtet Stadtentwicklungsstadtrat Kevin Hönicke. Und nun soll nach und nach in Bebauungsplänen rechtsverbindlich festgeschrieben werden, was auf den jeweiligen Grundstücken stattfinden darf und was nicht. Denn der „Letter of Intent“, den Bürgermeister, Stadtrat und Grundstückseigentümer unterschrieben, ist zwar eine Willensbekundung, aber noch keine rechtsverbindliche Genehmigung. Sie basiert auf gegenseitiges Vertrauen zwischen den Unterzeichnenden.
Trotzdem ist Axel Haubrok dankbar, dass es zumindest dieses Dokument gibt. Und es bestätigt ihm auch, dass sein Antrag zum Bau eines „Atelierhauses mit Büros an der Straßenfront Herzbergstraße“ ergebnisorientiert weiter bearbeitet wird.
Weitere Informationen auf haubrok.org
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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