Bezirk begeht Jubiläum
Feier zu 100 Jahren Wahlrecht für Frauen
Mit einer Festveranstaltung hat das Bezirksamt Lichtenberg am 12. November daran erinnert, dass Frauen in Deutschland seit 100 Jahren wählen und gewählt werden können.
Das Jubläum sei ein Grund zum Feiern und Innehalten, aber kein Grund, sich zurückzulehnen, so Bürgermeister Michael Grunst (Die Linke). „100 Jahre Frauenwahlrecht – das ist auch ein Grund zum Nachdenken, denn dem ging ein langer, hauptsächlich von Frauen geführter Kampf voraus. Jetzt gilt es, die errungenen Rechte zu verteidigen und sich weiter für die Gleichstellung einzusetzen.“
Das Frauenwahlrecht gilt als ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Das Stimmrecht ist Grundlage für die Gleichberechtigung und die politische Teilhabe von Frauen und Männern. Dennoch sind Frauen seit 1919 in keinem Parlament Deutschlands gleichberechtigt vertreten.
Geringe Repräsentanz
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland ist der Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das Deutsche Volk am 12. November 1918. Er lautete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindest 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft.
Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmals beteiligten sich Frauen. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 300 kandidierten. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein. Das entspricht einem Anteil von 8,7 Prozent.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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