Alter schützt vor Steuer nicht: Was Senioren beachten müssen
Seit dem Jahr 2005 werden die Renten stärker besteuert. Ob Rentner eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen, hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab.
Bei einem ledigen Rentner, der beispielsweise im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 50 Prozent. Eine Monatsbruttorente bis 1599 Euro bleibt allerdings steuerfrei. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2015 liegt der steuerliche Anteil schon bei 70 Prozent und nur noch eine Monatsbruttorente von 1207 Euro ist steuerfrei. Liegen die Einnahmen über diesen Werten oder kommen weitere Einkünfte etwa aus einer Vermietung hinzu, will das Finanzamt die Einkommensteuererklärung sehen. Die Steuererklärung kann dann mit Hilfe eines Steuerprogramms am PC oder vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gefertigt werden.
Der Ratgeber „Steuererklärung Rentner, Pensionäre – 2015/2016“, herausgegeben von der Stiftung Warentest, hilft beim Ausfüllen der Formulare und erläutert anhand von Beispielen die wichtigsten Fakten. Er ist zum Preis von 14,90 Euro im Buchhandel erhältlich. Bestellt werden kann unter www.test.de/shop oder 346 46 50 80 (versandkostenfrei). rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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