Teilhabe auch im Arbeitsleben: Dritter Lichtenberger Inklusionspreis mit Schwerpunkt ausgeschrieben

Integrationsbetriebe wie die Integra aus Reinickendorf beschäftigen mindestens 25 Prozent an schwerbehinderten Menschen. Im Bezirksamt Lichtenberg sind es über zehn Prozent, die Quote in vielen Betrieben ist deutlich geringer. | Foto: Berit Müller
  • Integrationsbetriebe wie die Integra aus Reinickendorf beschäftigen mindestens 25 Prozent an schwerbehinderten Menschen. Im Bezirksamt Lichtenberg sind es über zehn Prozent, die Quote in vielen Betrieben ist deutlich geringer.
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Lichtenberg. Zum dritten Mal vergibt das Bezirksamt in diesem Jahr den Lichtenberger Inklusionspreis. Das Motto 2017 lautet „Arbeit und Behinderung“. Bis zum 6. Oktober sind Vorschläge für die Auszeichnung willkommen.

„Inklusion ist am Arbeitsplatz ebenso wichtig wie in der schulischen und beruflichen Ausbildung“, sagt Bürgermeister Michael Grunst (Die Linke). „Doch noch immer zahlen viele Betriebe lieber die Ausgleichsabgabe, statt Menschen mit Behinderung einzustellen. Das muss sich ändern.“

Zur Erklärung: Der Gesetzgeber schreibt zwar per Quote vor, dass Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern auch Menschen mit Behinderungen einstellen müssen. Doch der Anteil liegt bei fünf Prozent und ist damit nicht sehr hoch. Außerdem können sich Arbeitgeber von der Verpflichtung quasi freikaufen – indem sie die vom Bürgermeister genannte Ausgleichsabgabe leisten. Betriebe, die nicht den vorgeschriebenen Prozentsatz an schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen pro unbesetztem Pflichtplatz einen bestimmten Betrag. Er liegt je nach Höhe der nicht erfüllten Quote zwischen 125 und 320 Euro.

Sämtliche dieser Abgaben fließen in einen Fonds, aus dem Integrationsbetriebe eine jährliche Förderung bekommen – finanzieller Ausgleich für die Nachteile, die ihnen aufgrund des hohen Anteils schwerbehinderter Mitarbeiter entstehen. Integrationsbetrieb darf sich ein Unternehmen nennen, wenn zwischen 25 und 50 Prozent seiner Mitarbeiter schwerbehindert sind. Doch Integrationsbetriebe gibt es in Berlin nicht viele, Anfang des Jahres waren es 35 an der Zahl.

„Wir gehen mit guten Beispiel voran“, sagt Michael Grunst. „Über zehn Prozent der Beschäftigten im Bezirksamt Lichtenberg haben eine Schwerbehinderung oder gelten als Gleichgestellte gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.“

Inklusion ist das wichtigste Ziel der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben fordert. Diesem Ziel dient auch der Lichtenberger Inklusionspreis - indem er einmal pro Jahr Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen, Initiativen oder einzelne Personen ehrt, die sich in der Behindertenhilfe engagieren.

Vorschläge samt Begründung nimmt das Bezirksamt bis zum 6. Oktober entgegen – per herkömmlicher oder elektronischer Post. Infos gibt es unter  902 96 35 17, Mails gehen an Birgit.Herlitze@lichtenberg.berlin.de.

Der Bürgermeister, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Vertreter des Bezirksbeirates und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wählen unter den eingegangenen Vorschlägen einen geeigneten Preisträger aus.

Die Auszeichnung ist mit einer Trophäe, einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von 1000 Euro verbunden. Letzteres soll neue Inklusionsprojekte fördern, ins Leben rufen oder stärken. Das Geld kann für Sachmittel, Honorare, Ausflüge, Veranstaltungen oder Eintrittsgelder verwendet werden. bm

Autor:

Berit Müller aus Lichtenberg

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