Staatliche Fördermittel für Sanierung einer Privatimmobilie

Das „Hochhaus“ oder „Wohnscheibe“ genannte Gebäude an der Steinstraße soll saniert werden. | Foto: HDK
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  • Das „Hochhaus“ oder „Wohnscheibe“ genannte Gebäude an der Steinstraße soll saniert werden.
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Lichtenrade. Nachdem im Juni ein internes Papier vom Büro des Aktiven Zentrums (AZ) durchgesickert war, sorgte der Berliner-Woche-Beitrag „Zwangsumzüge geplant?“ für eine Menge Wirbel in Lichtenrade. Nun ist es auch in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ein Thema.

Unter dem Titel „Programmplanung Förderprogramm“ listet das AZ-Papier allerlei Maßnahmen und deren Kosten im Rahmen der Umgestaltung der Bahnhofstraße auf. In diesem Zusammenhang ist unter der Überschrift „Umzug von Bewohnern, Härtefallausgleich“ sowie „Sozialplan Wohnscheibe“ offenbar auch die Umsiedlung von Lichtenrader Bürgern geplant. Für den Umzug sind 460 000 Euro, für den Sozialplan 40 000 Euro vorgesehen. Es geht um den "Hochhaus" oder „Wohnscheibe“ genannten Wohnblock mit 52 Mietparteien in direkter Nachbarschaft zur Alten Mälzerei und zum Haus Buhr an der Steinstraße, das der neue Eigentümer (UTB Projektmanagement und Verwaltungsgesellschaft mbH) sanieren lassen möchte.

Daraufhin wollte der CDU-Bezirksverordnete Christian Zander vom zuständigen Stadtrat für Stadtentwicklung, Jörn Oltmann (Grüne), wissen, wer aus welchen Gründen, beziehungsweise wie das AZ-Büro dazu käme, „staatliche Fördermittel“, Steuergeld also, in Höhe einer halben Million Euro für Umzugskosten samt Sozialplan vorzuhalten. Immerhin Kosten, die eigentlich der privatwirtschaftliche Eigentümer zu tragen hätte.

Stadtrat Oltman beruft sich in seiner Antwort auf Paragraf 147 Baugesetzbuch. Danach ist die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, in diesem Fall zwecks „Entwicklung im Sinne der allgemeinen Zielerfüllung des AZ-Gebietes“, Aufgabe der Gemeinde. „Dazu gehören unter anderem auch der Umzug von Bewohnern und Betrieben. Analog zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wurden bereits bei der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zum AZ Lichtenrade Ordnungsmaßnahmen (hier unter anderem Umzug von Bewohnern, Härteausgleich, Sozialplan Wohnscheibe) eingestellt“, so Oltmann. Und außerdem sei das Lichtenrader ISEK schließlich vom Bezirksamt sowie durch Senatsbeschluss bestätigt worden. Ob sich die CDU-Fraktion mit dieser Antwort zufrieden gibt, war bei Redaktionsschluss noch nicht geklärt. HDK

Das „Hochhaus“ oder „Wohnscheibe“ genannte Gebäude an der Steinstraße soll saniert werden. | Foto: HDK
Für den Umzug der 52 Mietparteien aus dem privaten Wohnhaus hat das Lichtenrader AZ-Büro eine halbe Million Euro auf dem Plan. | Foto: HDK
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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