Mutwilliger Leerstand im Gardeschützenweg?
Steglitz. Seit rund zwölf Jahren steht das Wohnhaus am Gardeschützenweg 3, Ecke Hindenburgdamm leer. Es verfällt immer mehr. Jetzt hat das Bezirksamt ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung durch Leerstand eingeleitet.
Seit Ende Oktober 2007 beschäftigt sich das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt mit dem Gebäude. Es forderte den Eigentümer seither immer wieder auf, das Haus zu sichern. „Die Bauaufsicht hat Zwangsmaßnahmen durchgeführt und erkennbare Gefahrenstellen beseitigen lassen. Der Eigentümer wurde für die Durchführung dieser Maßnahmen herangezogen“, erklärt Baustadtrat Frank Mückisch auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Bezirksverordneten Norbert Buchta. Es habe unter anderem eine Gefährdung der Passanten durch herabstürzende Dachziegel bestanden, informiert Mückisch weiter.
In der Vergangenheit hätte der Eigentümer zwar verschiedene Firmen mit der Instandsetzung der Fassade beauftragt. Die Aufträge konnten jedoch aus zivilrechtlichen Gründen nicht beendet werden. „Der Eigentümer ist nach eigenem Bekunden dabei, neue Firmen zu akquirieren“, sagt Mückisch. Das Gerücht, dass dieser das Haus abreißen möchte, bestätigte der Stadtrat nicht.
Inzwischen hat das Bezirksamt ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung durch Leerstand eingeleitet. Sollte es sich bestätigen, wird der Eigentümer aufgefordert, die Wohnungen wieder für Wohnzwecke herzurichten. Außerdem muss er mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Liegt eine Zweckentfremdung vor, kann laut Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro anfallen. Sie trat am 1. Mai 2014 in Kraft und dient dem Schutz von vorhandenem Wohnraum vor Umwandlung in Gewerberaum und in Ferienwohnungen und hat den Schutz vor Abriss und Leerstand zum Ziel. Leerstand gilt dann als Zweckentfremdung wenn der Wohnraum seit Inkrafttreten des Gesetzes mehr als sechs Monate leer steht und der Vermieter sich nicht genügend bemüht, den Wohnraum wieder vermietbar zu machen. KM
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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