Angebot für pflegende Angehörige
Seit dem 1. Januar 2013 können Angehörige, die eine kurze Auszeit von der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder brauchen, diese über die Stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dabei wird nun, anders als bisher, diese Entlastung nicht mehr von Ihrem Pflegegeld abgezogen. Wichtig ist, dass die Entlastung nicht länger als acht Stunden am Tag dauert. Sie können diese neue Hilfeform also ideal nutzen, wenn Sie als pflegende Angehörige zum Arzt oder zum Amt müssen oder einfach einmal spazieren gehen oder sich mit Freunden treffen möchten, ohne sich Sorgen um den Pflegebedürftigen zu machen. Um diesen kümmert sich dann bei Ihnen zu Hause ein Mitarbeiter Ihres Pflegedienstes.Denken Sie daran: Sie können diesen Anspruch nicht mit ins nächste Jahr nehmen! Er verfällt, wenn Sie ihn nicht bis Ende des Jahres nutzen. Rufen Sie hierfür am besten Ihren Pflegedienst an.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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