Anzeige

Angebot für pflegende Angehörige

Seit dem 1. Januar 2013 können Angehörige, die eine kurze Auszeit von der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder brauchen, diese über die Stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dabei wird nun, anders als bisher, diese Entlastung nicht mehr von Ihrem Pflegegeld abgezogen. Wichtig ist, dass die Entlastung nicht länger als acht Stunden am Tag dauert. Sie können diese neue Hilfeform also ideal nutzen, wenn Sie als pflegende Angehörige zum Arzt oder zum Amt müssen oder einfach einmal spazieren gehen oder sich mit Freunden treffen möchten, ohne sich Sorgen um den Pflegebedürftigen zu machen. Um diesen kümmert sich dann bei Ihnen zu Hause ein Mitarbeiter Ihres Pflegedienstes.Denken Sie daran: Sie können diesen Anspruch nicht mit ins nächste Jahr nehmen! Er verfällt, wenn Sie ihn nicht bis Ende des Jahres nutzen. Rufen Sie hierfür am besten Ihren Pflegedienst an.

Sozialstation Mobil GmbH, Wilhelmsruher Damm 198, 13435 Berlin, 416 98 11, www.sozialstationmobil.de.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
Corona- Unternehmens-Ticker
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.