Streit um Straßenreinigung:
BSR-Fahrzeuge reinigen ab Juli die Mirower Straße: Anwohner protestieren
Der größte Teil der Mirower Straße wird ab Juli in das Straßenreinigungsprogramm der BSR aufgenommen und wöchentlich gereinigt. Bisher waren die Anlieger für die Reinhaltung der Straße zuständig und mussten nichts an die BSR zahlen.
Die Anwohner bezweifeln den Sinn der Entscheidung und vermuten Abzocke durch den Senat in den Siedlungsgebieten. „Der Senat hat sich die Bewohner als Zahlmeister der BSR auserkoren“, sagt Anwohner Jörg Heinrich. Er spielt auch auf die ab 2019 vom Berliner Senat angestrebte Biotonnen-Pflicht in Berlin an. Die künftige Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung weist für Heinrich und viele andere in die gleiche Richtung. Heinrich reichte im Mai eine Petition beim Abgeordnetenhaus ein. Darin fordert er, die Entscheidung zur Reinigung des Teilstücks der Mirower Straße nochmals zu überprüfen, möglichst durch eine Ortsbesichtigung.
Tatsächlich wurde eine Reihe von Straßen aus dem Siedlungsgebiet des Bezirks laut Gesetzes-und Verordnungsblatt des Landes Berlin vom 28. April neu in das Reinigungsverzeichnis der BSR aufgenommen wie die Straße Am Theodorpark oder dort höher eingruppiert wie der Bauerwitzer Weg. Aber auch beispielsweise die Kienbergstraße in Marzahn ist darunter.
Die Mirower Straße zieht sich im Siedlungsgebiet von Mahlsdorf-Süd parallel zum Hultschiner Damm von der Ahornallee bis zum Kumberger Weg. Nachdem die Berliner Wasserbetriebe vor gut zehn Jahren in dem Teilstück zwischen Ahornallee und Akazienallee Rohre verlegten, wurde dieses mit einer Bitumendecke versehen.
Der Bitumen bedeckt nur in Teilen die ganze Breite der Straße. Befestigte Gehwege gibt es nicht überall und wenn doch, sind diese alt und in einem sehr schlechten Zustand. „Es existiert in dieser Straße kein DIN-gerechter Unterbau, keine Regenentwässerung und kein befestigter Randstreifen, ebenso keine Bordsteinkante“, erläutert Heinrich.
In den Straßenreinigungsplan wurde wiederum nur ein Teilstück, das zwischen Bütower Straße und der Ravensteinstraße, aufnommen. Die Entscheidung hierüber fällte die Straßeneingruppierungskommission (STEK). Dieser gehören Vertreter der Senatsverwaltung, des Straßen- und Grünflächenamtes, des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben und der BSR an.
„Die Entscheidung erfolgte nach einer Ortsbesichtigung“, erklärt BSR-Pressesprecher Sebastian Harnisch. Da der Bereich der Straße über eine asphaltierte Fahrbahn mit überwiegend befestigten Gehwegen verfüge, seien die Kriterien für die Eingruppierung in das Reinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4, erfüllt. Die Senatsverkehrsverwaltung habe im Mai das nochmals geprüft und sei zu keinem anderen Ergebnis gekommen.
Entsprechend hat auch Heinrich keine große Hoffnung, dass seine Petition erfolgreich sein wird: „Vielleicht denkt die BSR noch einmal um, wenn die Mitarbeiter die Wege zu reinigen versuchen und die ersten Reinigungsfahrzeuge kaputt gegangen sind.“
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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