CDU-Politiker zeigt sich enttäuscht
Bahnhöfe entlang der östlichen U5 noch lange nicht barrierefrei
Menschen im Rollstuhl haben es an vielen Bahnhöfen in Marzahn-Hellersdorf noch immer sehr schwer, den Bahnsteig zu erreichen. Insbesondere entlang der U-Bahnlinie 5 gibt es großen Nachholbedarf. Nach Angaben der BVG ist eine ergänzende Ausstattung der Bahnhöfe im östlichen Abschnitt der U5 mit Fahrstühlen als Alternative zu den Rampen frühestens nach 2025 vorgesehen.
Grundsätzlich habe der barrierefreie Ausbau von U-Bahnhöfen für den Senat eine hohe Priorität, teilte Staatssekretär Markus Kamrad von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann mit. Allerdings gilt dies für U-Bahnhöfe, die weder über Fahrstühle noch Rampen verfügten.
Genau diese Priorisierung bedeutet jedoch Stillstand an den Stationen auf dem östlichen Abschnitt der U5, da diese über Rampen zu erreichen sind. Allerdings entsprechen sie mit einer Steigung von rund zehn Prozent nicht den Anforderungen der Norm DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude).
Im Personenbeförderungsgesetz werde die Barrierefreiheit nicht genauer definiert. Auch für Bahnhofsanlagen sei die DIN-Norm nicht unmittelbar anwendbar, erklärt Markus Kamrad. „Dennoch gelten damit auch die lediglich mit Rampen ausgestatteten Bahnhöfe der U5 grundsätzlich als barrierefrei im Sinne des Berliner Nahverkehrsplans. Dem Senat ist allerdings bewusst, dass einzelne Gruppen von Nutzenden aufgrund der Neigung der Rampen Probleme bis hin zur Nichtbewältigung haben.“ Bei Neubauten würden Rampen in derartigen Abmessungen nicht mehr umgesetzt.
Alexander Herrmann kann bei diesen Aussichten nicht verstehen, warum das Pilotprojekt „Alternative Barrierefreie Beförderung“ nicht auch auf die betroffenen U-Bahnhöfe in Marzahn-Hellersdorf ausgeweitet wird. Dieses Projekt dient der Umsetzung der Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes. Mit dem Angebot soll gewährleistet werden, dass Fahrgäste mit Bewegungseinschränkung auch an Zugängen, die noch nicht oder beispielsweise aufgrund technischer Probleme vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar sind, dennoch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Wenn zum Beispiel der Fahrstuhl defekt ist, können Betroffene dann mit der BVG per App oder Telefon Kontakt aufnehmen. Deren Mitarbeiter versuchen dann, eine alternative Route anzubieten. Ist das nicht möglich, wird ein Kleinbus gerufen, der die Person abholt und bis zum nächstgelegenen barrierefrei zugänglichen Bahnhof transportiert.
Start des Pilotprojekts ist voraussichtlich im Sommer dieses Jahres unter anderem auf der U8 sowie einem Abschnitt der U5 westlich des U-Bahnhofs Tierpark. Eine berlinweite Einführung des Systems ist nach erfolgreicher Erprobung ab 2025 vorgesehen. Der Ostabschnitt der U5 sei nicht einbezogen worden, da die Bahnhöfe dort entsprechend den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans grundsätzlich barrierefrei und trotz der die DIN-Norm überschreitenden Rampenneigungen für viele Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen gut erreichbar seien. Die Auswahl der Linien und Bahnhöfe für das Pilotprojekt sei in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und unter Einbeziehung weiterer Stellen erfolgt, erläutert Markus Kamrad.
„Eine schnelle Verbesserung der Situation für die Bewohner unseres Stadtrandbezirks und seiner immer älter werdenden Bevölkerung ist nach der Antwort des Senats leider nicht in Sicht. Ich halte diese Planung für falsch“, sagt Alexander Herrmann. „Wir brauchen auch am Berliner Stadtrand zügig ein wirklich barrierefreies Nahverkehrsangebot für alle Einwohner. Der Senat kann sich nicht die Mobilitätswende auf die politische Fahne schreiben, um dann bei den hierfür in Marzahn-Hellersdorf umzusetzenden Maßnahmen auf einen unbestimmten Zeitpunkt in ferner Zukunft zu verweisen.“
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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