Marzahn-Hellersdorf. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung können ab Juni beantragen, einen Teil ihrer Arbeit außerhalb der Verwaltungsgebäude von zu Hause aus zu erledigen. Das Bezirksamt hat dazu eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat getroffen.
Insgesamt geht es darum, die Möglichkeit von Telearbeit in einer modernen Verwaltung zu testen. Die Vereinbarung gilt vorerst für ein Jahr. Sie greift einer grundsätzlichen Regelung in der Landesverwaltung vor. Bisher bieten in Berlin nur einzelne Verwaltungen wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung oder die Bezirksverwaltung Pankow die Möglichkeit zur Telearbeit.
Als Ziele nennt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, eine moderne Form der Arbeit zu schaffen sowie flexiblere Arbeitszeiten anbieten zu können und mehr Zufriedenheit bei den Arbeitnehmern zu erreichen. Grundsätzlich können alle Mitarbeiter der Verwaltung einen Telearbeitsplatz beantragen, mit Ausnahme der Mitarbeiter der Bürgerämter.
Die Telearbeitszeit ist maximal auf 60 Prozent der Gesamtarbeitszeit begrenzt. Das Bezirksamt stellt Computer, Drucker und andere Arbeitsmittel zur Verfügung. Der Mitarbeiter muss zudem zu Hause entsprechende Voraussetzungen vorweisen, unter anderem die Abschließbarkeit des Arbeitsraumes. Er oder sie muss absichern, dass kein Dritter Zugang zu den dienstlichen Daten hat. Der ständige Zugang von Abteilungsleitern und Kollegen zu den Unterlagen muss dagegen sichert sein. Für die eigenen Aufwendungen wie Heizung des Arbeitsraumes oder Stromkosten für die dienstliche Tätigkeit erhält der Mitarbeiter einmal im Quartal eine Pauschale in Höhe von 15 Euro brutto.
Harald Ritter / hari
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