Vereinbarung zwischen Senat und Wohnungsgesellschaften bremst Mietsteigerung
Marzahn-Hellersdorf. Der Senat tritt auf die Mietbremse. Zumindest bei den städtischen Wohnungsgesellschaften. Dazu schloss er mit ihnen eine Kooperationsvereinbarung ab, die rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres gilt.
Die Vereinbarung schränkt die Möglichkeiten der kommunalen Wohnungsgesellschaften einerseits ein, Mieterhöhungen vorzunehmen. Gleichzeitig sichert sie ihnen zu, schneller und preiswerter an Grundstücke für den Wohnungsneubau zu kommen. In Marzahn-Hellersdorf haben die Degewo und die Stadt und Land Wohnbautengesellschaft GmbH das Papier unterschrieben. Sie besitzen Mietwohnungen hauptsächlich in den Großsiedlungen. Die Degewo vermietet rund 18 000 Wohnungen in Marzahn und die Stadt und Land rund 15 800 Wohnungen in Marzahn und Hellersdorf.
Die Vereinbarung setzt das 2012 geschlossene sogenannte Mietenbündnis fort. Ziel war es, den Mietpreisanstieg in Berlin zu begrenzen. In der neuen Kooperationsvereinbarung wurden einzelne Maßnahmen weiter verschärft. 2012 wurde den kommunalen Vermietern noch zugestanden, die Mieten alle vier Jahre und dann nur um 15 Prozent zu erhöhen. Laut der neuen Kooperationsvereinbarung sind nur noch einmalige Mieterhöhungen alle zwei Jahre bis zu vier Prozent möglich.
Auch die Umlage von Modernisierungskosten wurde weiter eingeschränkt. Jetzt können die kommunalen Gesellschaften nur noch sechs Prozent der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen, zuvor waren es noch neun Prozent.
Das 2012 geschlossene Mietenbündnis lief bereits Ende 2016 aus. Die kommunalen Wohnungsgesellschaften versandten indes noch bis zum Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarung Anfang April Tausende von Mieterhöhungen. Die Stadt und Land beispielsweise 2168 allein in Marzahn-Hellersdorf, die Degewo 762 Mieterhöhungen.
Diese Mieterhöhungen müssen rückgängig gemacht. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, sondern auf Antrag der Mieter. Ihnen bleibt dazu eine Frist von sechs Wochen nach Erhalt eines Informationsschreibens über die Kooperationsvereinbarung, die von der Degewo und der Stadt und Land verschickt wird. hari
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