Kritischer Oldtimerkauf
Wer einen Oldtimer aus einem Museum kauft, sollte sich die Echtheit des Fahrzeugs ausdrücklich im Kaufvertrag bestätigten lassen. Dazu rät der ADAC. Es könnte sich nämlich um ein umgebautes Schaustück handeln, das womöglich nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. So traf es zum Beispiel den Käufer eines BMW Dixi DA2: Die Karosserie des Wagens war auf das Fahrgestell des Vorgängermodells montiert und daher nicht zulassungsfähig. Der Käufer klagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz - ohne Erfolg. Denn auch der Kaufvertrag sicherte nicht den erhofften Ursprungszustand zu.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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