Baumängel gehen schnell ins Geld
Baumängel lassen sich in drei Gruppen einteilen, erklärt Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). Zum einen könne ein Mangel bedeuten, dass eine Leistung anders ausfällt, als im Vertrag oder der Baubeschreibung vereinbart. "Wenn Sie ein Bad mit WC und Bidet bestellt haben, am Ende ist ein WC eingebaut, dann ist das ein Mangel."Zum anderen liegt ein Baumangel vor, wenn eine Arbeit nicht nach den anerkannten Regeln der Technik erledigt wurde. "Das bedeutet, dass etwas so ausgeführt wird, wie es in Fachkreisen anerkannt ist." Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss ein Werk so beschaffen sein, dass es für die vertragliche, aber auf jeden Fall eine gewöhnliche Verwendung geeignet ist - einfach gesagt: Ein Haus muss bewohnbar sein.
Besitzt ein Bauherr ein Grundstück und will darauf ein Haus bauen lassen, sollte er zunächst ein Baugrundgutachten erstellen lassen und dieses zur Vertragsgrundlage mit dem Unternehmer machen, der die Arbeiten ausführt. "Ein häufiger Mangel ist nämlich, dass Bodenplatten oder Keller nicht angemessen gebaut werden", erläutert Penningh. Die Folge sei ein feuchter Keller. "Das ist nur mit großem Aufwand und hohen Kosten wieder zu beseitigen."
Entschließt sich ein Verbraucher, ein noch zu bauendes Fertighaus inklusive Grundstück zu kaufen, rät Architekt Oliver Schneider von der Verbraucherschutzorganisation Wohnen im Eigentum, die Baubeschreibung von einem Fachmann prüfen zu lassen. Der Käufer müsse sichergehen, dass Ausstattung und Material ausreichend definiert sind, um späteren Streit zu vermeiden.
Auch Schneider nennt die falsche Abdichtung des Kellers oder der Bodenplatte als häufigen Fehler. Die Installation der Elektrik und Wasserrohre, einer Fußbodenheizung und der Einbau der Fenster seien weitere Mängelquellen. "Der Bauherr sollte die Arbeiten möglichst häufig fotografisch dokumentieren", rät der Architekt. Im Streitfall habe er dann Beweise zur Hand.
Ein weiteres Detail, das später Ärger geben könne, sei der falsche Einbau bodengleicher Duschen, die also ohne Duschwanne auskommen und barrierefrei sind. "Für den Bau müssen bestimmte Folien genutzt werden", erklärt Schneider. Das sollte der Bauherr kontrollieren, bevor die Fliesen darauf verlegt werden.
Nicht selten werden auch die Dächer falsch gedämmt, ergänzt Thorsten Trotz, Bausachverständiger beim TÜV Nord in Essen. "Die Wärmedämmung wird nicht lückenlos und dicht gestoßen eingebaut, die Abluftleitungen werden in die Dämmungen eingequetscht, die Dampfbremsfolien werden nicht verklebt, sondern nur überlappt", zählt Trotz einige Beispiele auf. Meist könnten nur Fachleute diese Mängel entdecken.
Genau wie seine Kollegen Schneider und Penningh rät der Sachverständige Trotz daher dringend, an bestimmten Bauabschnitten und bei der Abnahme des Hauses einen Fachmann zur Kontrolle hinzuzuziehen. "Für den Laien sind Mängel sowohl während der Bauzeit als auch bei der Abnahme meist nicht zu erkennen", erklärt Trotz. Schneider empfiehlt drei bis fünf Begehungen während des Baus, zum Beispiel bevor die Baugrube verfüllt wird, bevor Fenstereinbauten verputzt werden und nachdem das Dach wärmegedämmt wurde.
Die Gewährleistungspflicht für Unternehmer betrage laut Gesetz fünf Jahre, sagt Penningh. Während dieser Zeit seien sie verpflichtet, Mängel zu beseitigen. "Nachdem ein Bauherr ein Haus abgenommen hat, gilt aber eine Umkehr der Beweislast", erklärt der VPB-Experte. Das bedeute, dass der Bauherr dem Unternehmer nachweisen muss, dass der Mangel durch seine Arbeit entstanden ist. Vor der Abnahme müsse der Unternehmer beweisen, dass es nicht an ihm liegt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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