Baustelle im Winter
Ein Bauunternehmen muss im Winter die Baustelle vor der Witterung schützen. Bauherren sollten das auch vertraglich festhalten. Denn Eis, Schnee und Dauerregen können den gelagerten Baustoffen und dem Rohbau zusetzen. Zwar sei der Bauunternehmer verpflichtet, das zu verhindern, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Allerdings könne es dabei zu Streitigkeiten kommen, da sich Art und Umfang der Schutzmaßnahmen nach den Gegebenheiten im Einzelfall und der Zumutbarkeit für den Bauunternehmer richten. Die Experten raten daher, im Vertrag detailliert die Maßnahmen festzuhalten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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