Bei Grunderwerbsteuer nicht tricksen
Sie kaufen das Grundstück und beauftragen anschließend einen Architekten mit Planung und Bau der Immobilie. In diesem Fall bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau wird nicht mehr mit der Abgabe belegt.Das kann allerdings gefährlich werden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Denn die Finanzämter prüfen solche Geschäfte häufig genau. Wird festgestellt, dass der Kauf des Grundstücks an Bedingungen geknüpft ist, unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Eine kritische Bedingung kann zum Beispiel sein, dass ein bestimmter Architekt beauftragt werden muss.
Bauherren müssen darauf achten, dass Grundstücksverkäufer und Planer wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sind. Kommen Haus und Grund aus einer Hand, wie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie, wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis erhoben.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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