Beim Anbau und Ausbau lauern Fallen
Wie und was bei einem Ausbau möglich ist, hängt von dem Gebäude ab - ein Flachbungalow kann etwa aufgestockt werden. Wer ein großes Grundstück hat, kann anbauen. Aber nicht alles ist erlaubt. Denn das öffentliche Baurecht schränkt das Machbare oft ein. Ein Bebauungsplan schreibt etwa vor, wie viele Geschosse ein Gebäude am Ort haben darf.Ebenso können Baugrenzen die Anbaumöglichkeiten limitieren. So scheitert der geplante Ausbau einer Garage oftmals am mangelnden Grenzabstand. Während Garagen und Gartenhäuschen direkt auf der Grenze im sogenannten Bauwich errichtet werden dürfen, müssen sonstige Gebäude einen Mindestabstand von zumeist drei Metern haben. Auch beim Ausbau von Kellern und Dachböden gibt es Einschränkungen: Sie müssen ausreichend belichtet sein und eine Mindesthöhe haben, um darin wohnen zu können.
"Diese und viele andere Anforderungen sind in den Bauordnungen der Länder festgehalten", sagt die auf Altbauerneuerung spezialisierte Architektin Helga Zander aus Hannover. Die Bauverordnungen sind zudem von Land zu Land unterschiedlich. Für Aufenthaltsräume unterm Dach, die oftmals Schrägen haben, liegt beispielsweise in Hessen, Bayern und Niedersachsen die Mindestdeckenhöhe bei 2,20 Metern und zwar für mindestens die Hälfte der betroffenen Grundfläche. In Berlin, Brandenburg und Sachsen beträgt das Maß 2,30 Meter.
Daher gelte grundsätzlich: Wer ein Haus ausbauen will oder Anbauten plant, muss in die Bauvorschriften schauen, sagt Peter Hansen, Teamleiter Bauaufsicht bei der Region Hannover. "Zunächst ist zu klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, ob eine einfache Mitteilung auf der Basis eines Architektenentwurfes ausreicht oder ob man einfach so loslegen kann." Gerade wenn der Umbau Aufenthaltsräume betrifft, sei letzteres selten möglich.
Von manchem, was sinnvoll klingt - etwa dem Ausbau eines Kellers zum Wohnraum -, raten die Experten aber auch ganz ab. "Kompliziert wird es immer beim Versuch, Räume für den ständigen Aufenthalt zu schaffen", sagt Bauingenieur Reiner Pohl von der Initiative Pro Keller in Schwerin. Er rät, beim Kellerausbau nur Nutz- oder Hobbyräume zu schaffen. Dann komme man mit den folgenden Grundvoraussetzungen oft gut mit den Behörden zurecht: Der Fluchtweg dürfe nicht durch ein vergittertes Kellerfenster versperrt sein, die Räume brauchen eine intakte Abdichtung von außen und die Möglichkeiten zur Belüftung und zum Beheizen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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