Im Winter wird weitergebaut
Für Bauarbeiten im Winter sollten Bauherren den Winterschutz vertraglich regeln. So sollte zum Beispiel vereinbart werden, dass die Baufirma bei ungünstigen Witterungsverhältnissen heizen und lüften muss, damit das Haus trocknet und die versprochene Bauzeit eingehalten wird. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch bei der Vereinbarung des Bauzeitenplanes sollten sich Bauherren und Bauunternehmen darauf verständigen, wer die Kosten für möglicherweise erforderliche Zusatzmaßnahmen für die Baustelle in der kalten Jahreszeit tragen soll. Alternativ kann man die Baustelle im Winter auch ruhen lassen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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