Leuchten im Freien: Schutzhinweis IP 44 ist das Minimum
Für Wege und Plätze ums Haus, die nicht ständig beleuchtet sein müssen, eignen sich Bewegungsmelder und integrierte Dämmerungsschalter. Sie senken die Stromkosten.
Die Leuchten reagieren dann nur bei entsprechender Dunkelheit sowie wenn die Sensoren Bewegungen registrieren, erklärt das Branchenportal Licht.de. Die Lichtquellen müssen mit solchen Funktionen aber sofort den vollen Lichtstrom abgeben. Das heißt: Sie müssen sofort reagieren und möglichst direkt vollkommen hell erleuchtet sein. Leuchten im Freien müssen den Schutzhinweis IP 44 haben. Sie sind dann vor Feuchtigkeit und Wasser geschützt.
An Garagen, dem Carport und im Hof muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Leuchten die Autofahrer nicht blenden. Für die Einfahrt eignen sich daher Poller- und Mastleuchten. Sie geben ihr Licht nach unten ab. So erkennt der Fahrer auch Unebenheiten oder vergessenes Spielzeug am Boden. Bei langen Zufahrten zur Garage oder an Wegen, die regelmäßig bei Dunkelheit befahren werden, sind Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von mindestens zwei Metern sinnvoll. Befahrbare Bodenleuchten sind eine Alternative. An Garagen und Carports lassen sich Einbauleuchten am Dachüberstand anbringen. Auch sie strahlen anfahrende Wagen nicht direkt an.
In Garagen raten die Experten zur Beleuchtung der Seitenwände oder zum Anbringen von Leuchten unter der Decke links und rechts vom Abstellplatz. Denn eine Leuchte an der Deckenmitte würde nur das Wagendach erleuchten, während der Rest der Garage im Schatten liegt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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