Mietminderung bei Mängel
Bei Mängeln in der Wohnung darf die Miete gemindert werden. Die Höhe müssen Mieter selbst abschätzen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Dabei sollten sie aber bedenken: Wenn die Minderung zu hoch war, droht ihnen eine Nachzahlung. Angst vor einer Kündigung brauchen Mieter aber nicht haben. Wer irrtümlich zu viel mindert oder aus bloßer Unkenntnis den Minderungsumfang falsch bestimmt, dem darf nicht gekündigt werden. Das haben das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1428/88) und der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 254/95) entschieden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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