Selbst den Hammer schwingen
Denn zum einen braucht ein Laie für die Arbeiten nach Schätzung von Experten zehnmal länger als ein Profi. Zum anderen wird in der Freizeit geschuftet. Da muss die ganze Familie mitziehen. "Klare Absprachen treffen und einhalten", rät Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.Angehende Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten richtig einschätzen. Damit haben sie auch bessere Karten bei der Bank. Die Geldinstitute klopfen nach den Erfahrungen von Axel Drückler von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die Vorstellungen der Bauherren genau ab. "Wer den Rohbau in Eigenleistung errichten will, muss darlegen, wie das passieren soll", erläutert der Fachberater.
Tätigkeiten wie das Klempnern trauen die Geldgeber einem Laien nicht zu. Generell erkennen die Banken aber Arbeiten an, die keine besonderen Kenntnisse erfordern: "Tapezieren kann jeder." Typische Eigenleistungen sind auch das Streichen oder das Verlegen des Bodens.
Es gibt verschiedene Methoden, den Wert der sogenannten Muskelhypothek zu kalkulieren. Drückler vergleicht die selbst erbrachte Leistung mit der eines Handwerkers: "Der Fliesenleger verlangt 5000 Euro. Davon sind 3000 Euro Arbeitskosten, die lege ich zugrunde." Reinhold-Postina berücksichtigt den Gesamtaufwand: Der Arbeitszeit stellt sie noch anfallende Zeiten für Fahrten, Material- und Gerätebeschaffung sowie mögliche Leihgebühren für Werkzeug gegenüber.
Diese Faktoren fließen ebenso in die Überlegung ein, ob eine Eigenleistung sinnvoll ist, wie das Entgelt für mithelfende Freunde und Verwandte. Eigenleistung wird vorab präzise geplant, mit Baufirma und Handwerkern abgestimmt und vertraglich geregelt. "Dann weiß jede Seite, was sie wann zu tun und zu lassen hat", sagt Drückler. Wichtig ist, Abläufe und Termine einzuhalten. Beispiel Heizungskeller: Gefliest werde, bevor der Heizungskessel montiert wird.
Gibt es Probleme, weil der Bauherr seine Sachen fehlerhaft oder nicht rechtzeitig fertigstellt, drohen ihm zusätzlich zum Ärger Schadenersatzansprüche der Firmen. Damit müsse er vor allem dann rechnen, wenn sein Werk andere Arbeiten beeinflusse, sagt der Münchner Rechtsanwalt Peter Oppler von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das sei etwa der Fall, wenn der Heizungsbauer wegen eines falschen Estrichs die Fußbodenheizung später oder gar nicht einbauen kann. Fachleute seien verpflichtet, vor Beginn ihrer Arbeit die Leistung anderer zu prüfen. Auch solche, die ein Privatmann erbracht hat, sagt Oppler.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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