Ungenehmigte Untervermietung
Tun sie das nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung, entschied das Amtsgerichts München (Az.: 423 C 29146/12). In dem Fall hatte die Vermieterin einer Wohnung von Dritten erfahren, dass die Wohnung untervermietet wird. Sie forderte den Mieter daraufhin auf, dies zu unterlassen. Der erklärte jedoch, es handele sich lediglich um Besuch. Hierauf kündigte die Vermieterin fristlos und erhob Räumungsklage. Mit Erfolg: Laut der Aussage mehrerer Zeugen war die Wohnung tatsächlich untervermietet.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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