Verbot von Unkrautmittel auf Wegen
Das gilt selbst, wenn die Mittel im Handel frei verkäuflich sind oder die Produkte als biologisch abbaubar gelten. Bei einem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. Herbizide dürfen nur auf Flächen verwendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, erläutert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg.
Regen kann die Herbizide von den gepflasterten oder geteerten Flächen abwaschen. Sie gelangen so in das Grundwasser sowie in Seen oder Flüsse. Auch die Verwendung von Salz oder Essig sei auf Hof und Gehweg nicht zulässig.
Hausbesitzern und Hobbygärtnern rät die Landwirtschaftskammer, häufig mit dem Besen über das Unkraut an den Rändern von Gehwegen und Bürgersteigen sowie in den Ritzen des Hofpflasters zu fegen. Das beschädigt die Pflanzen. Wer sie nicht mühsam auszupfen will, kann sie zum Beispiel mit Hilfe von Gasbrennstäben aus dem Baumarkt vernichten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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