Die Eigentumswohnung vermieten

Wer seine Eigentumswohnung vermietet, muss sich an Regeln halten. | Foto: Ralf Hirschberger
  • Wer seine Eigentumswohnung vermietet, muss sich an Regeln halten.
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Eine Eigentumswohnung zu vermieten, kann gutes Geld bringen. Allerdings ist damit auch einiger Verwaltungsaufwand verbunden. Wer in die Rolle des Vermieters schlüpft, hat Rechte und Pflichten - gegenüber dem Mieter und der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Wichtig für angehende Vermieter: Die Eigentümergemeinschaft darf ihnen das Vermieten ausschließlich zu Wohnzwecken nicht verbieten. Dagegen ist bei Ferienwohnung und Gewerbevermietungen Vorsicht geboten. Der Wohnungsvermieter und sein Mieter sind an die von der WEG festgelegte Gemeinschaftsordnung gebunden.

Weil WEG-Vorgaben und Mietrecht oft kollidieren, bringt das vermietende Wohnungsbesitzer oftmals in die Bredouille, hat Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland beobachtet. Typisches Beispiel ist die Haltung von Haustieren. Die Teilungserklärung kann sie grundsätzlich untersagen, nach dem Mietrecht muss sie jedoch generell erlaubt sein. Ein maßgeschneiderter Mietvertrag kann dem Interessenkonflikt vorbeugen.

Um des Hausfriedens Willen achten Eigentümer schon bei der Mieterauswahl darauf, wer ins Haus passt. Der Vermieter steht für das Tun seines Mieters grade. "Zu meinen Aufgaben gehört es, Forderungen und Beschwerden anderer Eigentümer gegenüber meinem Mieter durchzusetzen und darauf zu achten, dass er die Regeln einhält", fasst Happ zusammen. Passiert das nicht, kann der Vermieter abmahnen und im letzten Schritt die Wohnung kündigen.

Um sicherzugehen, dass der Mieter die Vorgaben kennt, bekommt er die Hausordnung zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt. "Zusätzlich wird im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen", sagt Thomas Grabig, Rechtsberater für den Bonner Verein "Wohnen im Eigentum". Gleiches gilt für die Umlage der Betriebs- und Heizkosten, deren Höhe und Berechnungsschlüssel explizit im Mietvertrag aufgenommen werden, und Klauseln für die Kleinreparaturen.

Auch die dem Vermieter zustehende Kaution - üblich sind drei Kaltmieten - steht im Mietvertrag. Der Eigentümer ist verpflichtet, das Geld getrennt von seinem Vermögen auf einem gesonderten Konto so anzulegen, dass es Zinsen abwirft, erläutert Grabig. Grundsätzlich steht dem Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung zu, sobald ein Mieter zwei Monatsmieten hintereinander schuldig bleibt. Gegen Entgelt entlasten Hausverwalter Wohnungsvermieter von diversen Aufgaben. Sie wickeln die jährliche Nebenkostenabrechnung ab und sind Ansprechpartner des Mieters, wenn etwa die Heizung kaputt geht oder der Wasserhahn tropft. Ansonsten muss der Vermieter selbst für Abhilfe schaffen.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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