Senat beschließt Mauerparkplan: Abgeordnetenhaus muss noch zustimmen

Zwei Hektar Fläche auf dem ehemaligen Gewerbegebiet wurden den Bürgern bereits zur Nutzung überlassen. Hier gibt es den Mauergarten mit Imkerei. | Foto: Dirk Jericho
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Gesundbrunnen. Nach jahrelangen Debatten kann das umstrittene Wohngebiet nördlich der Gleimbrücke jetzt gebaut werden. Die Abgeordneten müssen dem Bebauungsplan (B-Plan) noch zustimmen.

Knapp 40 000 Unterschriften hatten Bürgerinitiativen gegen den B-Plan-Entwurf gesammelt. Der Senat, der das Bauprojekt im Februar vom Bezirk an sich gezogen hatte, um ein Bürgerbegehren gegen das Wohnviertel auszubremsen, hat aber nur 1399 Argumente gewertet. Geändert haben die Bürgereinwende nichts. Wahrscheinlich schon im nächsten Jahr kommen die Bagger. Die Groth-Gruppe will auf der ehemaligen Bahn- und Gewerbefläche nördlich der Gleimstraße ein Wohngebiet mit 490 Miet- und Eigentumswohnungen, davon 120 öffentlich geförderte, 220 Studentenapartments und eine Kita mit mindestens 51 Plätzen bauen.

Bürgerinitiativen versuchen seit Jahren, eine Bebauung am Mauerpark zu verhindern. Sie befürchten durch das noble Wohnviertel mit über 1000 Mietern und Wohnungskäufern Mietsteigerungen im Brunnenviertel. Außerdem seien Probleme mit dem benachbarten Kinderbauernhof programmiert.

Es gab in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Versuche, den Mauerpark auf Weddinger Seite zu erweitern. Alle Pläne sind bisher gescheitert. Die meisten Bürgerinitiativen lehnen jegliche Bebauung im und am Mauerpark ab und fordern 100 Prozent Grünfläche auf dem zehn Hektar großen Bahngelände. Weil das Gebiet der privaten Immobilienfirma CA Immo gehört, hatte sich der Senat 2012 im sogenannten Mauerparkvertrag mit dem Grundstückseigentümer auf das heftig umstrittene Tauschgeschäft geeinigt: Berlin bekommt insgesamt sieben Hektar Fläche zur Mauerparkerweiterung südlich des Gleimtunnels, wenn im Norden gebaut werden darf. Baurecht gibt es aber nur, wenn auf dem im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen Areal der Bebauungsplan 1-64a VE (Mauerpark) beschlossen wird. Wenn die Groth-Gruppe als Investor kein Baurecht bekommt, bleibt die Fläche Gewerbefläche und der Senat müsste sieben Millionen Euro Entschädigung zahlen.

„Aufgrund der eigentums- und planungsrechtlichen Verhältnisse ist die Erweiterung des Mauerparks in einer städtebaulich vertretbaren zeitlichen und finanziellen Dimension nur umsetzbar“, wenn im Norden Baurecht geschaffen wird, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. „Aus diesem Grund konnten Planungsabsichten, auch im Bereich nördlich der Gleimstraße eine öffentliche Grünfläche zu entwickeln, nicht weiter verfolgt werden“, steht in dem mehrere hundert Seiten dicken B-Plan-Entwurf. Allein die Bürgereinwendungen umfassen 679 Seiten. „Wir haben am Mauerpark die Chance, innerstädtisch über 700 Wohnungen zu bauen und die Freiflächen des bestehenden Mauerparks auszuweiten“, sagte Bausenator Andreas Geisel (SPD) nach dem Senatsbeschluss. Jetzt müsse zügig gebaut werden.

Berlin muss der CA Immo als Eigentümerin der Flächen des früheren Güterbahnhofs für Planungskosten und entgangene Gewinne 3,8 Millionen Euro zahlen. Das wurde im Mauerparkvertrag geregelt. Außerdem übernimmt der Senat zehn Prozent der Straßenbaukosten. Das sind 160 000 Euro. 325 000 Euro bezahlt das Land für den Mini-Kreisverkehr am Gleimtunnel, über den man ins Wohngebiet kommt.

Die Mauerpark-Allianz - ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen - nannte den Senatsbeschluss zum Bebauungsplan „dreist“. Tausende Bürgereinwende seien ignoriert worden. „Für die Verwertungsinteressen des Immobilienmarktes werden bislang geltende Planungsziele einfach über den Haufen geworfen“, heißt es in deren Erklärung. DJ

Link zum Download des Bebauungsplans 1-64a VE (80MB) http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2456.pdf
Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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