Einsicht in eigene Krankenakte
Wenn der Arzt die Dokumente nicht herausgeben will, sollten Patienten auf Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen. Das rät Michaela Schwabe von der Beratungsstelle Berlin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP). Darin sei das Recht auf "Einsichtnahme in die Patientenakte" verankert.Der Arzt sei verpflichtet, sämtliche Unterlagen zu übergeben. Einen Grund für den Wunsch auf Einblick müsse der Patient nicht nennen. Der Arzt dürfe für die Kopien allerdings Geld verlangen, in der Regel 50 Cent pro Seite. Röntgenbilder müsse er im Original aushändigen. Weigert sich der Mediziner weiter, sollten Betroffene ihn schriftlich dazu auffordern, am besten mit Empfangsbestätigung der Praxis oder per Einschreiben mit Rückschein. "Setzen Sie ihm unbedingt eine Frist", fügt die Beraterin hinzu. Das sei wichtig, um den Anspruch notfalls juristisch geltend machen zu können.
Lässt der Arzt die Frist ohne Reaktion verstreichen, könnten Patienten sich schriftlich bei der regional zuständigen Ärztekammer beschweren. Denn die Weigerung sei ein berufsrechtlicher Verstoß. Als letzten Schritt empfiehlt Schwabe, einen Anwalt einzuschalten, um die Herausgabe gerichtlich zu erwirken.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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