Herstellern nicht blind trauen
Die vollmundigen Werbeslogans auf der Vorderseite halten oft nicht, was sie versprechen. Darauf weist Andreas Winkler von der Verbraucherorganisation Foodwatch hin. Laut der europäischen "Health-Claim-Verordnung" ist es Lebensmittelherstellern nicht ohne weiteres erlaubt, mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Die Unternehmen dürfen solche Aussagen nur dann machen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie stimmen. Enthält das Lebensmittel beispielsweise Magnesium, darf der Hersteller mit der Behauptung "verringert Müdigkeit" werben. Der Slogan "reduziert Haarausfall" wäre hingegen verboten.
Die EU-Kommission hat eine Liste mit erlaubten Behauptungen erstellt. Sie umfasst 222 Aussagen. Rund 2000 weitere Angaben sollen noch geprüft werden.
Die "Health-Claim-Verordnung" ist bei Verbraucherschützern allerdings umstritten. Die Verbraucherzentrale Hessen etwa kritisiert: "Viele Hersteller bedienen sich einfach der langen Liste an erlaubten Aussagen anders als ursprünglich gedacht." Sie reicherten ihre Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Substanzen an, um eine positive gesundheitliche Aussage auf die Verpackung drucken zu können. Dass das Produkt nach wie vor zum Beispiel viel Fett und Zucker enthalte, spiele dabei keine Rolle.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.