Patientenrechte im Auge behalten
"In vielen Fällen kann eine Fixierung aber vermieden werden", berichtet Gabriele Meyer, Pflegewissenschaftlerin an der Universität Witten/Herdecke.Eine Fixierung muss außerdem richterlich genehmigt werden. Den Antrag stellen in der Regel die Angehörigen oder Vorsorgebevollmächtigen. "Angehörige denken, dass sie so Stürze abwenden können und ihre Eltern sicherer sind", sagt Meyer. Dabei sei das Gegenteil der Fall: Oft führten die sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) sogar zu mehr Verletzungen und Stürzen: "Etwa, weil Ältere nachts versuchen über das Bettgitter zu klettern, sich dabei mit Armen oder Beinen verkeilen oder über den Rand stürzen."
Den Angehörigen seien diese Auswirkungen meist nicht bewusst. Im Gespräch mit den Pflegern sollten sie versuchen, Alternativen zu finden. "Ein herabgesenktes Bett oder eine davorgelegte Matratze können Stürze verhindern oder abmildern."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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