Rezeptfreie Medikamente
Seit Jahresbeginn ist es den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, freiwillige Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten. Dadurch können sie auch Arzneimittel erstatten, die rezeptfrei erhältlich sind. Allerdings dürfen das nur solche sein, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. Für die Erstattung brauchen die gesetzlich Versicherten in der Regel von ihrem Arzt ein Privatrezept oder Grünes Rezept für das Medikament sowie die Quittung aus der Apotheke, erläutert der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin. Beides legen sie dann im Original ihrer Kasse vor. Allerdings sollten sie sich vorher erkundigen, ob die Kasse die Kosten tatsächlich übernimmt und wie die Erstattung genau abläuft.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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