U-Untersuchungen wahrnehmen: Vorsorge ist schon bei Babys wichtig
Kaum sind Babys auf der Welt, beginnt eine lange Reihe an Vorsorgeuntersuchungen. Bei den U-Untersuchungen prüfen Ärzte die geistige und motorische Entwicklung der Kleinen.
Ziel sei, Entwicklungsstörungen früh zu erkennen, sagt Hermann Josef Kahl, Kinder- und Jugendarzt aus Düsseldorf. "Damit kann man bei Bedarf früh entgegensteuern." Die U-Untersuchungen sind keine gesetzliche Pflicht. Dennoch sollte die erste Untersuchung (U1) direkt nach der Geburt erfolgen, die zweite (U2) zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag. Im ersten Lebensjahr stehen noch vier weitere Untersuchungen an, danach jedes Jahr eine weitere bis zum sechsten Lebensjahr. Die nächste ist erst zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen (J1).
"Diese Spanne halten wir für zu groß", sagt Kahl, der beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als Bundespressesprecher tätig ist. Der BVKJ empfiehlt deshalb zwei ergänzende Untersuchungen im Alter von sieben bis acht (U10) und neun bis zehn Jahren (U11). "Sie sind sinnvoll, da wir in der Zeit mögliche Verhaltensstörungen wie ADHS oder Lern- und Haltungsprobleme früh feststellen können." Die Kosten für diese Zusatzuntersuchungen werden von den meisten Kassen jedoch nicht erstattet. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.