Sie haben Mühe, aus dem Bett aufzustehen, können nicht mehr alleine gehen und vergessen immer mal wieder Termine. Alte und pflegebedürftige Menschen sind im klassischen Sinne nicht rehabilitationsfähig.
Nach einer Erkrankung stehen die Chancen schlecht, dass sie wieder ins gesellschaftliche oder berufliche Leben eingegliedert werden. Bei der geriatrischen Rehabilitation (Reha) gelten jedoch andere Maßstäbe. Die wichtigsten Fragen dazu im Überblick:
Was ist das Besondere an der geriatrischen Reha?
Die geriatrische Reha ist eine Sonderform der medizinischen Reha. Bei letzterer steht in der Regel eine Krankheit im Vordergrund: Nach einem Schlaganfall bekommen Patienten zum Beispiel eine neurologische Reha verschrieben, nach dem Einsetzen einer künstlichen Hüfte eine orthopädische. Viele ältere Menschen leiden aber an mehreren Krankheiten gleichzeitig. "Das Besondere an der geriatrischen Rehabilitation ist, dass keine Indikation im Vordergrund steht", sagt Norbert Lübke, Leiter des Kompetenz-Centrums Geriatrie in Hamburg.
Wie läuft die geriatrische Reha ab?
Am Anfang stehen Untersuchungen, um einen Überblick über die Beschwerden zu bekommen. Die Ärzte prüfen zum Beispiel, wie gut sich der Patient selbst versorgen kann, ob er Probleme beim Erinnern hat oder unter starken Stimmungsschwankungen leidet. Auf Basis dieser Informationen wird der Therapieplan erstellt. Üblich sind neben der ärztlichen Versorgung unter anderem Sprach- und Ergotherapie, Physiotherapie und aktivierende Pflege.
Wie kommen Patienten an einen Platz?
Sehr häufig schließt sich die geriatrische Reha an eine Krankenhausbehandlung an. Diese sogenannte Anschlussheilbehandlung wird üblicherweise vom Krankenhaussozialdienst beantragt. Komplizierter wird es, wenn sich Patienten an ihren Hausarzt wenden. Denn nur Ärzte mit einer Zusatzausbildung dürfen eine Reha verordnen. Eine dritte Möglichkeit ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eine geriatrische Reha vorschlägt, wenn er jemanden wegen einer Pflegestufe begutachtet. Der Reha-Antrag wird vom Kostenträger - in der Regel ist das die Krankenkasse - geprüft. Stimmt er zu, bekommt der Patient einen Bescheid, in dem die Dauer der Reha und eine Klinik genannt werden.
dpa-Magazin / mag
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