Anreisekosten zur Bewerbung
Die Anreisekosten für ein Vorstellungsgespräch bekommen Arbeitnehmer nicht immer erstattet. Der Arbeitgeber sei zwar eigentlich verpflichtet, sie zu übernehmen: "Er kann das aber von vorneherein ausschließen, zum Beispiel in der Einladung", erklärt Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin. Wird die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen, sei das ebenfalls gültig. In beiden Fällen haben Bewerber keinerlei Ansprüche. Dasselbe gilt, wenn sie sich initiativ bei einem Unternehmen bewerben und beispielsweise unaufgefordert anreisen, um ihre Unterlagen abzugeben.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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