Anspruch auf Bildungsurlaub
Nicht nur Arbeitnehmer haben in einigen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub – zum Teil steht er auch Auszubildenden zu. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Ob das der Fall ist, erfragen sie am besten beim Betriebsrat. Beim Bildungsurlaub werden Arbeitnehmer für ein paar Tage freigestellt, um zum Beispiel einen Sprachkurs oder einen Computerkurs zu besuchen. Nicht in allen Bundesländern gibt es jedoch einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub und nicht überall haben Auszubildende einen Anspruch. In Berlin gibt es sieben Arbeitstage pro Kalenderjahr, bis zum 25. Lebensjahr sogar 14 Arbeitstage. Für eine berufliche Weiterbildung darf der Anspruch aus mehreren Jahren zusammengefasst werden. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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