Arbeitnehmer mit Handicap
Ist ein Arbeitnehmer durch ein Ereignis plötzlich körperlich eingeschränkt, hat er einen Anspruch auf Versetzung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer seinen alten Job wegen seiner Behinderung nicht mehr ausüben kann. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann der behinderte Arbeitnehmer sogar Schadensersatz verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Az.: 2 Sa 1276/10). Auf die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der bei einem Flugzeugabfertiger angestellt war. Nach einer Erkrankung wurde bei ihm eine Schwerbehinderung von 30 Prozent festgestellt. Der Arbeitnehmer verlangte nun eine Anstellung im Frachtdienst.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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