Arbeitnehmerrecht bei Mobbing
In dem Fall hatte ein Chefarzt einem Oberarzt verboten, weiterhin zu operieren. Stattdessen setzte er ihn fast ausschließlich in der Ausbildung ein. Außerdem legte der Chefarzt dem Oberarzt nahe, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Denn die vom Oberarzt durchgeführten Operationen seien schlecht verlaufen.Der Oberarzt klagte und erstritt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 53 000 Euro. Nach Auffassung der Richter lag eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Oberarztes vor. Die Behauptung, bei den Operationen schlecht gearbeitet zu haben, habe sich nicht beweisen lassen. Die fachliche Einschätzung beruhe allein auf der Meinung des Chefarztes. Daher sei die vorgeschlagene Trennung überzogen. Der Aufgabenentzug stelle in den Augen der übrigen Beschäftigten auch eine Degradierung des Klägers dar. Als Schmerzensgeld erhielt er eine Summe in Höhe des 6,5-fachen Monatsgehalts.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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