Arbeitslosengeld in Gefahr
In dem Fall bekam ein Arbeitsloser ein Angebot, als Schreiner bei einer Personaldienstleistungsgesellschaft zu arbeiten. Im Vorstellungsgespräch bat der Mann um Bedenkzeit: Der Arbeitsplatz sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen. Außerdem habe er weitere Bewerbungen laufen. Daraufhin wurde sein Arbeitslosengeld II gestrichen.Der Antrag des Mannes gegen die Absenkung des Arbeitslosengelds war erfolglos. Ohne wichtigen Grund habe der Mann das Angebot für ein Arbeitsverhältnis de facto abgelehnt, so das Gericht. Damit habe er seine Verpflichtung verletzt, sich selbst um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Das Argument der schweren Erreichbarkeit ließen die Richter ebenfalls nicht gelten. Die gesamte Anreisezeit betrage hin und zurück etwas mehr als zwei Stunden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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