Auf Einhaltung der Fristen achten
"In so einem Fall sollten Arbeitnehmer kontrollieren, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat", erklärt Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Wurde nichts anderes vereinbart, beträgt die Frist zwei Wochen. Außerdem darf die Kündigung nicht erfolgen, ohne dass der Betriebsrat angehört wurde.Die Probezeit geht fast jedem Arbeitsverhältnis voraus. Sie dient dazu, dass Arbeitgeber und -nehmer sich kennenlernen, bevor sie sich endgültig für eine längere Zusammenarbeit entscheiden. Oft ist die Probezeit drei Monate lang. Danach geht sie meist automatisch in eine unbefristete Anstellung über.
Während Probezeit gilt noch nicht das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb kann der Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen. Für den Arbeitnehmer gilt dasselbe Recht.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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