Unternehmer müssen handeln
Eintragungspflicht in das Transparenzregister
Bislang bestand für die meisten Gesellschaften keine Mitteilungspflicht, da sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern ergeben haben. Diese Mitteilungsfiktion ist jedoch zum 1. August durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) weggefallen.
„Somit müssen nun nahezu alle juristischen Personen und Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen“, erklärt ETL-Rechtsexperte und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Jörg Hahn. Ausgenommen sind lediglich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) und die meisten eingetragenen Vereine. Das Transparenzregister wird somit zu einem „Vollregister“.
„Die Neuregelung hat für die deutsche Wirtschaft erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge, da sehr viele Unternehmen nun erstmals ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden müssen“, sagt ETL-Rechtsexperte Hahn. Zudem sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Eintragungen ständig zu überprüfen und bei Änderungen zu aktualisieren. Zur Umsetzung der Meldepflichten gewährt der Gesetzgeber folgende Übergangsfristen:
- 31.03.2022 bei Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Societas Europea (SE),
- 30.06.2022 bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UG, GmbH), Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften,
- 31.12.2022 bei allen anderen transparenzpflichtigen Gesellschaften, wie OHG, KG und GmbH & Co. KG.
Trotz der großzügig erscheinenden Fristen wird allen Unternehmen dringend empfohlen, das Thema Transparenzregister frühzeitig anzugehen. Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie ist die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das deutsche Transparenzregister selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung. Meldeverstößen, auch fehlerhafte Meldungen, können ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Zudem werden bestandskräftige Bußgeldbescheide auf der Internetseite des für die Bußgeldverfahren zuständigen Bundesverwaltungsamts veröffentlicht. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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